Skip to main content

Der Vertrag wird für eine bestimmte Zeit abgeschlossen und automatisch verlängert, sofern nicht eine der Parteien 90 Tage vor Ablauf der Frist per Einschreiben Widerspruch einlegt. Die Erfüllung des Vertrags, einschließlich der Zahlung der Rechnung für die Dienstleistungen, setzt den Abschluss des Vertrags und die Annahme der AGB voraus.

ALLGEMEINE DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN MSE (gültig ab 1. Januar 2023)

1. Definitionen
Im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen („AGB“) :
„Überwachungszentrale“: Eine Überwachungszentrale, die Überwachungssysteme betreibt, um das Verschwinden, die Beschädigung oder die Zerstörung eines mit einem Überwachungssystem ausgestatteten Fahrzeugs gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu verhindern oder festzustellen.
Im Sinne dieser Bedingungen ist die Zentrale Überwachungsstelle die S.P.RL. SECURITY MONITORING CENTRE, zugelassenes Bewachungsunternehmen nr. 16.1027.01, mit Sitz in der Avenue Charles Quint 345, 1083 Ganshoren und eingetragen bei der B.C.E. unter der Nummer 0454.284.850, erreichbar unter der Telefonnummer +32 (0)2 646 08 42 und der E-Mail-Adresse info@smc-net.be, registriert als zertifizierte Zentrale INCERT TB-0004 // IBAN BE 42 0017 3457 5154 // Versicherungsträger: ACE EUROPEAN GROUP LTD / Policen-Nr.: 7.500.206.
1.1. „Kunden“: Deckt sowohl die:
– „Verbraucher“, d. h. natürliche Personen, die die Dienste von MSE zu Zwecken erwerben, die nicht Teil ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit sind; dass
– „Gewerbetreibende“, d.h. natürliche oder juristische Personen, die Dienste von MSE im Rahmen der dauerhaften Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, jedoch nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs, erwerben. Gewerbetreibende können die Dienste für ihre eigene Nutzung oder zum Vorteil eines Nutzers erwerben.
1.2. „Vertrag“: die zwischen dem Kunden und MSE geschlossene Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen, nach der MSE Dienstleistungen anbietet, die Geolokalisierungsdienste (ggf. INCERT-zertifiziert), Supportdienste und den Einsatz einer Überwachungszentrale umfassen, gegen Zahlung der Vergütung durch den Kunden an MSE (es sei denn, die Dienstleistungen sind Teil eines Prepaid-Pakets, das von einem INCERT-zertifizierten professionellen Installateur/Montagebetrieb erworben wurde). Dieser Begriff umfasst den INCERT-Dienstleistungsvertrag und den MSE-Dienstleistungsvertrag.
1.3. „Datum der Aktivierung/Verlängerung der Dienste“: Das Datum, an dem die Lizenz, die dem Kunden die Nutzung der Dienste ermöglicht, (re)aktiviert wird. Es ist auch das Datum des Inkrafttretens des Vertrages, das durch die Aktivierung der Dienstleistungen durch den professionellen Installateur / zertifizierte Montagestation) INCERT /oder den Kunden selbst festgestellt wird. Im Falle einer Reaktivierung der Dienste nach einer Unterbrechung ist dies das Datum, an dem die Dienste tatsächlich verlängert werden.
1.4. „Vertrauliche Informationen“: Alle Informationen oder Daten (technische oder andere) und jegliches Know-how, unabhängig von Form, Format und Medium, die sich auf die Aktivitäten, Dienstleistungen oder Produkte von MSE beziehen und die MSE dem Kunden im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
1.5. „Höhere Gewalt“: Alle Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von MSE liegen und deren Eintritt oder Folgen MSE vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte und die MSE daran hindern, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ordnungsgemäß zu erfüllen.
Unter die Definition von höherer Gewalt fallen, ohne dass diese Liste erschöpfend ist, die folgenden Umstände:
– Störungen/Unterbrechungen der von MSE genutzten Plattform (der MetaTrak-Plattform und der QTE-Plattform oder einer Nachfolgeplattform) und/oder der Website von MSE und/oder der Telekommunikationsdienste;
– Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskonflikte, auch im Bereich der Telekommunikationsdienste;
– ein Mangel oder eine Reduzierung von Arbeitskräften, Material, Transportmitteln oder öffentlichen Dienstleistungen oder Störungen im Zusammenhang mit der Versorgung mit Energie, Telekommunikations-/Internetnetzen;
– eine wesentliche Änderung in den für die Dienste geltenden Rechtsvorschriften ;
– gesetzliche Bestimmungen, die den Umfang der Dienste oder ihre Nutzung erheblich einschränken würden ;
– ein Ereignis höherer Gewalt, das von der Überwachungszentrale und / oder QTE geltend gemacht wird.
1.6. „Bake“: umfasst die Begriffe „Bake“ im MSE-Dienstleistungsvertrag und „INCERT-zertifizierte Diebstahlsicherungsbake“ im INCERT-Dienstleistungsvertrag, die sich auf die Ausrüstung beziehen, die erforderlich ist, um die Geolokalisierung des Fahrzeugs zu gewährleisten.
1.7. „QTE“ Quasar Telematics Europe S.r.l. : Gesellschaft nach italienischem Recht mit Sitz in Via Meuccio Ruini n.10, 42124 Reggio Emilia, Italien; eingetragen unter der Nummer: IT02650440353 (https://www.qtelematics.eu/), erreichbar unter der E-Mail-Adresse: dpo@qtelematics.eu.
QTE verwaltet und stellt mehrere Werkzeuge zur Verfügung, die für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlich sind: die MetaTrak-Plattform / die QTE-Plattform / die Metatrak-Anwendung.
1.8. „Meta System“: Meta System S.p.A., eine Gesellschaft nach italienischem Recht mit Sitz in Italien, Via T. Galimberti 5, 42124 Reggio Emilia, eingetragen unter der Nummer 00271730350 – N°R.E.A.120639, erreichbar unter der E-Mail-Adresse dpo@metasystem.it / privacy@metasystem.it. Meta System S.p.A. ist der Hersteller der Bake
1.9. „MSE“: Mobile Systems Europe S.R.L., ein Unternehmen, das Geolokalisierungsdienste zum Verkauf anbietet, mit Sitz in der Rue des Palais, 44 bte 52 in 1030 Brüssel, eingetragen bei der B.C.E. unter der Nummer 0879.633.414, Tel.: +33 (0)633.414. : +32 (0)2 223 08 63 / Fax : +32 (0)2 223 08 65, E-Mail: info@mseurope.be / Bankkontonummer: BE86 0014 8134 0550 / Versicherungsträger: AG Insurance / nr. der Polizei: 99578477.
1.10. „Partei“: MSE oder der Kunde (zusammen die „Parteien“).
1.11. „Nutzer“: eine natürliche Person, die die Dienste im Rahmen eines Vertrags zwischen MSE und dem Kunden in Anspruch nimmt, wobei diese Person in der Regel den Fahrer des Fahrzeugs und die im Vertrag genannte Kontaktperson umfasst.
1.12. „Entgelt“: Der Betrag, der der Gegenleistung entspricht, die der Kunde für die Inanspruchnahme der Dienste während der Laufzeit des Vertrages zu entrichten hat, und der die mit den Diensten verbundenen Kommunikationskosten abdeckt, mit Ausnahme der Kosten, die mit der Erbringung von Diensten (und allen Interventionen) außerhalb des belgischen Hoheitsgebiets verbunden sind.
1.13. „Dienstleistung(en)“: jede von MSE im Rahmen des Vertrags erbrachte Dienstleistung, die aus den im gewählten Dienstleistungspaket enthaltenen Dienstleistungen besteht, die ein Element der Geolokalisierung, der Unterstützung und des Sendens eines Alarms an die Überwachungszentrale oder deren Eingreifen unter bestimmten Umständen in Bezug auf die mit einem Beacon ausgestatteten Fahrzeuge umfasst. Die Dienste können zertifizierte „INCERT“-Dienste sein, wie in Punkt i. beschrieben, oder nicht, wie in Punkt ii. beschrieben.
i. Je nach gewähltem Dienstleistungspaket sind die Dienstleistungen und das Leuchtfeuer INCERT-zertifiziert, entsprechend den Spezifikationen für die INCERT-Standards TT0, TT1, TT2, TT3 und TT4.
Die INCERT-Dienste umfassen das Senden eines Alarms an die Überwachungszentrale in den folgenden Fällen:
– Abschleppen des Fahrzeugs bei ausgeschaltetem Motor (Normen TT1-TT3-TT4);
– fehlende Identifizierung des Fahrers (Norm TT2-TT4);
– Sabotage, Abtrennen der Hauptstromquelle (Standards TT1-TT2-TT3-TT4).
ii. Andere MSE-Dienste beinhalten das Senden einer Warnung an die Kontaktperson, die im MSE-Dienstleistungsvertrag identifiziert wurde, in den folgenden Fällen:
– Abschleppen des Fahrzeugs bei ausgeschaltetem Motor;
– Fehler bei der Identifizierung des Fahrers (je nach Ausstattung und Art des Dienstes);
– Sabotage, Abtrennung von der Hauptstromquelle.
Es liegt in der Verantwortung der Kontaktperson, im Falle eines Vorfalls die ZAS zu kontaktieren. Die spezifischen Warnungen variieren je nach Art und Paket des bestellten Dienstes.
2. Ausnahmen, Änderungen und Nichtanwendung
2.1. Von den vorliegenden AGB kann nur durch ein von MSE stammendes, von den Parteien ausdrücklich akzeptiertes schriftliches Dokument oder auf einem dauerhaften Datenträger angebotenes Dokument abgewichen werden.
2.2. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und
– die besonderen Bestimmungen des Vertrages , so haben die besonderen Bestimmungen des Vertrages Vorrang;
– andere Bedingungen von MSE, so haben die vorliegenden AGB Vorrang.
2.3. Die vorliegenden AGB schließen die Anwendung jeglicher Bedingungen aus, die in Dokumenten des Kunden und/oder Dritter genannt werden, selbst wenn diese Dokumente ein späteres Datum haben.
2.4. Die Nichtanwendung einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages und/oder der AGB durch MSE darf vom Kunden niemals als Verzicht von MSE auf die Geltendmachung dieser Bestimmung(en) angesehen werden.
3. Dauer
3.1. Der Vertrag wird für eine bestimmte Dauer abgeschlossen, die von dem von der Kundin/dem Kunden gewählten Servicepaket abhängt.
Der Vertrag wird automatisch verlängert, es sei denn, eine der Parteien widerspricht 90 Tage vor Ablauf der Laufzeit per Einschreiben. Grundsätzlich beginnt die Laufzeit des Vertrags mit dem Datum der Aktivierung der Dienste.
Um eine Unterbrechung der Dienste zu vermeiden, muss der Kunde sicherstellen, dass er die Zahlung des Entgelts für den Verlängerungszeitraum des Vertrags vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit vornimmt (entweder wird ihm eine Rechnung zur Zahlung zugesandt oder er wird aufgefordert, die Zahlung elektronisch vorzunehmen, und diese Zahlung wird dann durch Zusendung einer Rechnung bestätigt). Im Falle einer verspäteten Zahlung nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit erfolgt die Verlängerung des Vertrages ab dem Datum, an dem die Zahlung bei MSE eingeht.
3.2. Der Vertrag tritt am Datum der Aktivierung der Dienste in Kraft, das durch die erste Mitteilung (Aktivierung und/oder Test durch den professionellen Installateur / die zertifizierte INCERT-Montagestation) festgestellt wird.
3.3. Die Aktivierung der Dienste stellt die vollständige Erfüllung des Vertrags dar, und daher wird der Kunde darüber informiert und stimmt zu, dass er ab der Aktivierung der Dienste nicht berechtigt ist, irgendein Widerrufsrecht auszuüben. Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung der Dienstleistungen kann der Kunde das Dienstleistungspaket nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit oder der Verlängerung des Vertrags wechseln. Ein Antrag auf Änderung des Dienstleistungspakets muss 90 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit oder der Verlängerung des Vertrags per E-Mail an metatrak@mseurope.be gestellt werden.
4. MSE-Verpflichtungen
4.1. Innerhalb der Grenzen und auf die Art und Weise, die in diesen AGB und im Vertrag beschrieben sind, verpflichtet sich MSE, die Dienste am Aktivierungs-/Verlängerungsdatum der Dienste zu (re-)aktivieren.
Die Verpflichtung von MSE zur Bereitstellung der Dienste ist eine Mittelverpflichtung.
4.2. Ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verpflichtet sich MSE zu :
– alle Anstrengungen unternehmen, damit die Dienste innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss des Vertrags aktiviert werden;
– dem Kunden per SMS oder E-Mail die Zugangscodes (Login/Passwort) senden, mit denen er je nach Art des gewählten Dienstes auf die mobile Anwendung und/oder das Kundenportal zugreifen kann;
– falls erforderlich, die Daten zu senden, die für die Ausführung der Dienste an die ZAS und QTE erforderlich sind.
4.3. MSE wird den Kunden schriftlich über alle Änderungen dieser AGB und/oder des Vertrages dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der Änderungen informieren.
Der Kunde hat eine Frist von dreißig (30) Tagen, um darauf zu reagieren und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
In diesem Fall endet der Vertrag automatisch am Tag des Inkrafttretens der Änderungen, ohne dass es einer weiteren Mitteilung bedarf und ohne dass eine der Parteien berechtigt ist, eine Entschädigung zu fordern.
5. Bezeichnung der zentralen Aufsichtsstelle und Beschreibung ihrer Rolle und Pflichten (falls zutreffend, je nach gewähltem Servicepaket)
5.1. MSE hat das Recht, die Zentrale Überwachungsstelle zu wählen, mit der sie zusammenarbeitet, sofern diese zugelassen ist. Keine Bestimmung in diesen AGB verpflichtet MSE, ein Vertragsverhältnis mit einer bestimmten ZAS zu unterhalten.
5.2. Die Rolle und die Pflichten der Überwachungszentrale sind insbesondere im Königlichen Erlass vom 17. Mai 2002 zur Regelung der Methoden der Überwachungszentralen, die Nachverfolgungssysteme verwenden („Königlicher Erlass“) oder jeder Regelung, die diesen Erlass ersetzt, beschrieben.
Insbesondere informiert die Überwachungszentrale ausschließlich die polizeiliche Kontaktstelle – und nicht die vom Kunden oder anderen Personen und Instanzen angegebene Kontaktperson – über den Standort des/der mit einem Trackingsystem ausgestatteten Fahrzeugs/Fahrzeuge und übermittelt der polizeilichen Kontaktstelle die Mittel, mit denen das/die mit einem Trackingsystem ausgestattete(n) Fahrzeug(e) lokalisiert werden kann/können.
(a) Nach Erhalt einer Meldung über ein offensichtlich verdächtiges Verschwinden eines Fahrzeugs vergewissert sich die Überwachungszentrale, ob das Verschwinden ungewöhnlich ist.
– Wenn die Überwachungszentrale feststellt, dass sich der Kunde (und gegebenenfalls der Nutzer) in dem verschwundenen Fahrzeug wahrscheinlich in einer Gefahrensituation befindet, beschränkt sie sich darauf, zu versuchen, die vom Kunden angegebene Kontaktperson zu erreichen, und übermittelt, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass das mit einem Verfolgungssystem ausgestattete Fahrzeug auf ungewöhnliche Weise verschwunden ist, der polizeilichen Kontaktstelle die im Königlichen Erlass oder in jeder Regelung, die an dessen Stelle tritt, vorgesehenen Informationen (Identifizierung des Fahrzeugs, Angaben über den Verbleib des Fahrzeugs, Angaben über den Verbleib des Fahrzeugs, Angaben über den Verbleib des Fahrzeugs und Angaben über die zuständige Behörde), Kontaktdaten der Kontaktperson, Umstände des Verschwindens, Zeitpunkt des Verschwindens, Standort und Echtzeitverfolgung des verschwundenen Fahrzeugs, Art und Weise, wie sie über das Verschwinden informiert wurde, und alle anderen von der zuständigen Behörde angeforderten Informationen, die zur Aufklärung des Verschwindens beitragen können) und führt die polizeilichen Anweisungen aus.
– In anderen Fällen vergewissert sich die Überwachungszentrale durch Kontaktaufnahme mit der vom Kunden angegebenen Kontaktperson, dass das mit einem Verfolgungssystem ausgestattete Fahrzeug ungewöhnlich verschwunden ist, und informiert, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass das mit einem Verfolgungssystem ausgestattete Fahrzeug ungewöhnlich verschwunden ist, die vom Kunden angegebene Kontaktperson, dass sie das Verschwinden bei der polizeilichen Kontaktstelle melden wird, und meldet das Verschwinden unverzüglich der polizeilichen Kontaktstelle, indem sie die im Königlichen Erlass oder in jeder Regelung, die diesen ersetzt, vorgesehenen Informationen übermittelt (Identifizierung des Fahrzeugs, (z. B. Kontaktdaten der Kontaktperson, Umstände des Verschwindens, Zeitpunkt des Verschwindens, Standort und Echtzeitverfolgung des verschwundenen Fahrzeugs, Art und Weise, wie sie über das Verschwinden informiert wurde, und alle anderen von der zuständigen Behörde angeforderten Informationen, die zur Aufklärung des Verschwindens geeignet sind).
Sobald sie überprüft hat, dass das Verschwinden des mit einem Verfolgungssystem ausgestatteten Fahrzeugs ungewöhnlich ist, und versucht hat, die Kontaktperson zu erreichen oder mit ihr Kontakt aufzunehmen, kann sie in ein mit einem Verfolgungssystem ausgestattetes Fahrzeug eingreifen, bevor sie das Verschwinden bei der polizeilichen Kontaktstelle meldet, indem sie die Motorstartfunktion so deaktiviert, dass nach einem vollständigen Stillstand des Motors für mindestens 30 Sekunden der Motor nicht mehr anspringt.
(b) Wenn sie das Verschwinden der polizeilichen Kontaktstelle gemeldet hat, führt die Zentrale Überwachungsstelle nur die Anweisungen der polizeilichen Kontaktstelle aus. Darüber hinaus kann die ZAS aus der Ferne in das mit einem Trackingsystem ausgestattete Fahrzeug eingreifen und eine der folgenden Maßnahmen anwenden:
– Geschwindigkeitsreduzierung auf bis zu 90 km/h;
– andere Maßnahmen, die von den zuständigen Behörden festgelegt werden.
(c) Die Zentrale Überwachungsstelle kann aus der Ferne in das mit einem Trackingsystem ausgestattete Fahrzeug eingreifen und die unter (b) im Falle einer Flucht infolge der Begehung von Verbrechen oder Vergehen, die mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder einer schwereren Strafe bedroht sind, ohne den Versuch unternommen zu haben, die vom Kunden zuvor angegebene Kontaktperson zu erreichen.
(d) Die Überwachungszentrale bewahrt die Informationen (Identifizierung des Fahrzeugs, Kontaktdaten der Kontaktperson, Umstände des Verschwindens, Zeitpunkt des Verschwindens, Standort und Echtzeitverfolgung des verschwundenen Fahrzeugs, Art und Weise der Benachrichtigung über das Verschwinden und alle anderen von der zuständigen Behörde angeforderten Informationen, die geeignet sind, das Verschwinden aufzuklären) für einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung der Justizbehörden und der von diesen beauftragten Polizeidienststellen auf.
5.3. Die Überwachungszentrale verpflichtet sich, während des gesamten Kalenderjahres (einschließlich der Feiertage) rund um die Uhr eine ausreichende Anzahl an Bereitschaftspersonal (mindestens 2 Personen) in ihrer Station zu haben, das bereit ist, auf jedes Alarmsignal zu reagieren, das von einem an den Server angeschlossenen Verfolgungssystem gesendet wird, Der Kunde hat die Möglichkeit, das mit dem System ausgestattete Fahrzeug über MSE zu lokalisieren, zu verfolgen (im Falle der INCERT-Dienste TT1-TT2-TT3-TT4) und – ausschließlich im Falle von TT3 und TT4 – ferngesteuert stillzulegen, und zwar unter Einhaltung der geltenden Vorschriften.
6. Pflichten des Klienten
6.1. Der Kunde verpflichtet sich, MSE eine optimale Umgebung zu gewährleisten, die es MSE ermöglicht, die Dienste zu erbringen. Insbesondere verpflichtet sich der/die Klient/in dazu:
i. sich über die für die Geolokalisierungsdienste geltenden Vorschriften zu informieren und diese strikt einzuhalten und gegebenenfalls die freien, spezifischen, informierten und unmissverständlichen Zustimmungen der Fahrzeugnutzer einzuholen;
ii. vor Abschluss des Vertrags ein mit der MetaTrak-Plattform und der QTE-Plattform (oder einer Nachfolgeplattform) kompatibles (ggf. INCERT-zertifiziertes) Beacon von einem INCERT-zertifizierten professionellen Installateur / Einbaustation gemäß den INCERT-Vorschriften in sein Fahrzeug einbauen zu lassen (sofern das System nicht als Original im Fahrzeug eingebaut ist) / oder selbst gemäß den zu diesem Zweck bereitgestellten Anweisungen einzubauen;
iii. die Funktionsfähigkeit des Beacons zu überprüfen – in diesem Fall die Überprüfung des gesendeten Signals – unmittelbar nach der Montage des Beacons und vor Abschluss des Vertrages;
iv. im Falle von Fehlfunktionen des Beacons dafür zu sorgen, dass die notwendigen Eingriffe so schnell wie möglich durchgeführt werden;
v. die Funktionsweise des Beacons, die technischen Daten des Beacons und das Benutzerhandbuch für den Beacon zur Kenntnis nehmen;
vi. seine Abonnementgebühren/Zahlungen gemäß den Vertragsbedingungen zu begleichen, um eine Unterbrechung der Dienste zu vermeiden;
vii. keine Handlungen vornehmen, die die Erbringung der Dienste beeinträchtigen könnten, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Änderungen am Beacon vornehmen, die Karte aus dem Beacon extrahieren, die Karte aus dem Beacon in einem anderen System verwenden, das Eigentumsrecht an der Karte verletzen.
6.2. Um die Dienstleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Anspruch nehmen zu können, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung in der vereinbarten Weise zu zahlen (vollständige Zahlung oder Zahlung in jährlichen Raten; Zahlung nach Zusendung einer Rechnung oder Zahlung auf elektronischem Weg, die durch eine Rechnung bestätigt wird).
Die Preise für die Dienstleistungen sind im Vertrag aufgeführt und werden in EUR (einschließlich Mehrwertsteuer für Verbraucher) angegeben.
Die Tarife können sich aufgrund der Preise von Anbietern und Partnern oder anderer Belastungen, die zur Festlegung der Tarife beitragen, ändern. Die Tarife sind in Anhang 2 abgedruckt. Im Falle einer Tarifänderung werden die neuen Tarife 30 Tage vor der Verlängerung des Vertrags bekannt gegeben. Der Kunde hat ab dieser Mitteilung 15 Tage Zeit, den Vertrag zu kündigen, andernfalls gelten die neuen Tarife für die Verlängerung des Vertrags.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen des Königlichen Erlasses (oder jeder Regelung, die an seine Stelle tritt) zur Kenntnis zu nehmen, von denen ein großer Auszug in Artikel 5.2 wiedergegeben wird. der CGS.
6.4. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste verantwortungsvoll und maßvoll zu nutzen und davon abzusehen, das Verschwinden des mit dem Sender ausgestatteten Fahrzeugs leichtfertig und inkonsequent zu melden; in diesem Zusammenhang wird der Kunde darauf hingewiesen, dass:
– Die wissentlich unberechtigte Aktivierung des Diebstahl- und/oder Überfallalarms stellt eine Straftat dar, die strafrechtlich geahndet wird (Artikel 328 des Strafgesetzbuchs);
– Er haftet für alle zivil- und/oder strafrechtlichen Folgen, die sich aus einer schuldhaften Aktivierung des Alarmsystems ergeben, einschließlich der Kosten, die von MSE und/oder der Überwachungszentrale getragen werden, sowie für alle Bußgelder, die von den Behörden aufgrund dieser Tatsache verhängt werden.
6.5. Der Kunde stellt MSE von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Nutzer) frei, die sich aus seiner (ggf. unsachgemäßen) Nutzung der Dienste und/oder der Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen AGB ergeben.
6.6. Der Abschluss des Vertrags entbindet den Kunden in keinem Fall von seinen Verpflichtungen gegenüber Dritten (z. B. gegenüber dem Versicherungsunternehmen, bei dem er seine Diebstahlversicherung abgeschlossen hat, und gegenüber der Polizei).
Insbesondere, falls zutreffend für die INCERT-Dienste, wird der Kunde darauf achten:
– die INCERT-Konformitätserklärung, die von einem INCERT-zertifizierten professionellen Installateur oder einer INCERT-zertifizierten Montagestation ausgestellt wurde, seinem Versicherungsträger zur Verfügung zu stellen, wenn dies im Rahmen seiner Diebstahlversicherung erforderlich ist,
– gegebenenfalls sein Fahrzeug bei der Versicherungsgesellschaft, bei der er die Diebstahlversicherung abgeschlossen hat, als vermisst zu melden) und bei den örtlichen Polizeidienststellen.
6.7. Der Kunde ist verpflichtet, MSE unverzüglich und schriftlich zu informieren, wenn:
– Änderung ihrer Kontaktdaten (Name / Firmenname, Wohnadresse / Firmensitz, E-Mail-Adresse, G.S.M.-Nummer usw.);
– Änderung der Identifikationsdaten des Fahrzeugs und/oder des Senders, der an dem mit einem Trackingsystem ausgestatteten Fahrzeug angebracht ist (aufgrund einer Veräußerung des Fahrzeugs, einer Änderung des Senders, der Installation des Senders in einem anderen Fahrzeug usw.);
– Auftreten eines Vorfalls, der den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs und/oder der Diebstahlsicherung beeinträchtigen könnte (Unfall, starker Aufprall usw.);
– Änderung der Identität der Kontaktperson;
– falls zutreffend, Änderung der Identität des Versicherungsträgers, bei dem er gegen Diebstahl versichert ist.
6.8. Im Falle der Überlassung des mit dem Sender ausgestatteten Fahrzeugs an einen Dritten oder im Falle des Abhandenkommens des Fahrzeugs (z.B. Vermietung oder Verpfändung des Fahrzeugs) ist der Kunde verpflichtet, MSE schriftlich zu informieren.
Das Eintreten eines dieser Ereignisse berechtigt den Kunden weder zur vorzeitigen Beendigung des Vertrags, noch dazu, sich seinen finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu entziehen oder die Rückzahlung bereits gezahlter Entgelte zu verlangen.
6.9. Der Kunde darf den Vertrag nur dann an einen Dritten abtreten, wenn er die folgenden kumulativen Anforderungen erfüllt:
– Der Kunde muss MSE die Kontaktdaten des Übernehmers und der neuen Kontaktperson vor der Übertragung schriftlich mitteilen;
– Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Übernehmer die tatsächliche Übernahme des Vertrags und seine Kontaktdaten sowie die der neuen Kontaktperson schriftlich gegenüber MSE bestätigt hat.
Im Falle einer Übertragung des Vertrags gemäß den vorgenannten Bedingungen wird MSE keine Rückerstattung vornehmen.
7. Sanktionen bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen
7.1. Bei Nichtzahlung der Vergütung gemäß den vereinbarten Modalitäten und allgemein bei Nichteinhaltung der finanziellen Verpflichtungen durch den Kunden ist MSE berechtigt, neben den im allgemeinen Recht und in diesem Artikel vorgesehenen Abhilfemaßnahmen ohne vorherige Benachrichtigung oder Inverzugsetzung die Zahlung von Verzugszinsen zu verlangen, die mit einem Satz von 12 % pro Verzugstag berechnet werden, sowie eine Pauschalentschädigung von 150 EUR zur Deckung der Verwaltungskosten für die Eintreibung.
7.2. Im Falle der Nichtzahlung der Vergütung gemäß den vereinbarten Bedingungen und allgemein der Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtungen durch den Kunden oder im Falle der Extraktion der Tag-Karte und/oder ihrer Verwendung in einem anderen System als dem ursprünglichen Tag ist MSE berechtigt, zusätzlich zu den im allgemeinen Recht und in diesem Artikel vorgesehenen Abhilfemaßnahmen die Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise auszusetzen, ohne weitere Mahnung oder Benachrichtigung, ohne die Genehmigung eines Gerichts einzuholen und ohne dem Kunden eine Entschädigung zu zahlen.
Im Falle einer Aussetzung der Dienste muss der Kunde bei der Reaktivierung der Dienste eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,79€ + MwSt. entrichten.
7.3. Ungeachtet des Vorstehenden kann MSE den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch einfache schriftliche Mitteilung kündigen, ohne zuvor die Genehmigung eines Gerichts einholen zu müssen und ohne dem Kunden eine Entschädigung zahlen zu müssen, insbesondere wenn der Kunde dies tut:
– einen Verstoß gegen eine seiner vertraglichen Verpflichtungen dreißig (30) Tage nach einer förmlichen Aufforderung zur Behebung des Verstoßes nicht behoben hat (sofern eine solche Aufforderung nicht unwirksam geworden ist);
– seine fälligen Schulden nicht begleichen kann, seine Zahlungen einstellt oder einzustellen droht, für insolvent erklärt wird, in Liquidation geht oder andere Anzeichen von Insolvenz aufweist ;
– die Karte aus der Bake entnommen hat oder sie in einem anderen System als der ursprünglichen Bake verwendet.
7.4. Die Ausübung der verschiedenen in diesem Artikel vorgesehenen Optionen durch MSE erfolgt unbeschadet ihrer anderen Rechte nach dem allgemeinen Recht, insbesondere ihres Rechts, rechtliche Schritte, einschließlich strafrechtlicher Schritte, einzuleiten.
8. Garantie und Haftungsbeschränkung
8.1. MSE wird sich nach besten Kräften darum bemühen, dass die bereitgestellten Dienste den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
8.2. Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist die Haftung von MSE:
– kann nur für Schäden haftbar gemacht werden, die direkt und ausschließlich auf ein schwerwiegendes Versagen von MSE und/oder seinen Mitarbeitern zurückzuführen sind, das nicht auf einen Fehler und/oder eine Fahrlässigkeit des Kunden, der Überwachungszentrale, von QTE und/oder Meta System zurückzuführen ist;
– ist in jedem Fall auf die Höhe der jährlichen ACTVA-Vergütung für die Dienste, die die Haftung begründen, beschränkt (Höchstgrenze);
– in keinem Fall für immaterielle und/oder indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betriebsverluste, Einkommens-/Umsatzverluste, Geschäftsunterbrechungen, Datenverluste oder -beschädigungen und/oder Geschäftsschäden in Verbindung mit einem Ausfall von MSE, haftbar gemacht werden.
8.3. MSE lehnt jede Haftung ab:
– im Falle einer Nichtaktivierung der Dienste aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Lizenzen, wenn diese Nichtverfügbarkeit nicht von ihm zu verantworten ist;
– bei Ausfällen der Beacons und/oder Mängeln bei deren Installation, die nicht auf ein Verschulden von MSE zurückzuführen sind (der Kunde ist in diesem Fall weder berechtigt, seine Verpflichtungen (insbesondere Zahlungsverpflichtungen) gegenüber MSE auszusetzen, noch den Vertrag zu kündigen);
– wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seiner Versicherungsgesellschaft nicht erfüllt und/oder es versäumt, das Verschwinden des Fahrzeugs bei der örtlichen Polizei zu melden;
– bei Ausfällen / Versäumnissen der ZAS, QTE und/oder des Meta-Systems;
– für die Reaktion der Polizei auf die Anrufe der Überwachungszentrale.
Es gibt keine gesamtschuldnerische Haftung oder Haftung in solidum zwischen MSE, der Überwachungszentrale, QTE und/oder dem professionellen Installateur / der INCERT-zertifizierten Montagestation.
8.4. Der Kunde verpflichtet sich und garantiert, dass die Person(en), die in seinem Namen den Vertrag abschließt/abschließen, ordnungsgemäß bevollmächtigt ist/sind, ihn zu vertreten.
9. Datenschutz
9.1. Solange vertrauliche Informationen von MSE nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, und ohne zeitliche Begrenzung, verpflichtet sich der Kunde, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu gewährleisten und zu wahren.
Insbesondere wird der Kunde die Vertraulichen Informationen nicht in irgendeiner Weise an Dritte weitergeben, es sei denn:
– soweit eine solche Offenlegung für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich ist und unter der Voraussetzung, dass diese Dritten sich bereit erklären, in Bezug auf alle so offengelegten vertraulichen Informationen an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden zu sein, die den in den AGB enthaltenen Verpflichtungen gleichwertig sind; oder
– soweit es sich um eine Mitteilung handelt, die von den geltenden Vorschriften und/oder einer Behörde verlangt wird, nach vorheriger Mitteilung an MSE, um dem Kunden bzw. der Kundin die Möglichkeit zu geben, eine solche Mitteilung abzulehnen, es sei denn, eine solche Mitteilung ist nach den geltenden Vorschriften nicht zulässig.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen nur zu den Zwecken/Bedürfnissen zu verwenden, für die er sie erhalten hat, und stellt sicher, dass seine Mitarbeiter an eine Geheimhaltungsverpflichtung gebunden sind, deren Umfang dem in dieser Bestimmung enthaltenen gleichwertig ist.
9.3. Alle vom Kunden erhaltenen vertraulichen Informationen in jeglichem Format, Medium oder Form (einschließlich Dokumenten, E-Mails und anderen Speichermedien) sind und bleiben Eigentum von MSE.
10. Höhere Gewalt
10.1. Die Nichterfüllung einer oder mehrerer vertraglicher Verpflichtungen oder die verspätete Erfüllung durch MSE gilt nicht als Nichterfüllung durch MSE, sofern die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung unmittelbar auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.
10.2. Wenn sie Opfer eines Ereignisses höherer Gewalt im Sinne dieses Artikels wird, kann MSE:
– wird die Kundin/den Kunden unverzüglich und schriftlich über die Umstände und deren Folgen informieren;
– sich mit dem Kunden über geeignete vorläufige Maßnahmen beraten und mit der gebotenen Sorgfalt versuchen, die Ursache der Nichterfüllung oder Verzögerung zu beseitigen, zu beseitigen oder zu beheben; und
– seinen Verpflichtungen so schnell wie vernünftigerweise möglich nachkommen wird, nachdem die Ursache für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung entfallen ist.
10.3. Falls das Ereignis höherer Gewalt länger als zwei (2) Monate andauert, kann jede Partei den Vertrag per E-Mail kündigen, ohne dass dies die andere Partei berechtigt, eine Entschädigung zu fordern.
11. Verarbeitung personenbezogener Daten
11.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch MSE und unter bestimmten Umständen durch QTE wird in der Datenschutzrichtlinie von MSE erläutert, die den AGB beigefügt ist. Die Datenschutzrichtlinie von MSE ist ein integraler Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Kunden und MSE.
11.2. Der Kunde bleibt für seine Verpflichtungen unter der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 und unter diesen AGB verantwortlich. Je nach den Umständen kann der Kunde als Verantwortlicher für die Daten der Nutzer / Kontaktperson sowie für die Geolokalisierungsdaten angesehen werden. Insbesondere, wenn der Kunde einen Beacon in einem Fahrzeug installieren lässt und die Dienstleistungen zugunsten eines Nutzers/einer Kontaktperson in Anspruch nimmt, ist der Kunde dafür verantwortlich, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen und insbesondere, falls anwendbar, die Zustimmung der betroffenen Person einzuholen.
12. Geistiges Eigentum
Die Texte, Namen, Logos, Layouts, Illustrationen und andere Elemente in Bezug auf die Dienste, die auf der Website / in den Verkaufsunterlagen von MSE erscheinen, sind durch alle Rechte an geistigem Eigentum geschützt, die möglicherweise anwendbar sind. Alle diese Elemente sind Eigentum von MSE und/oder eines Dritten, von dem MSE die erforderlichen Genehmigungen erhalten hat. Jede Vervielfältigung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MSE strengstens untersagt. Alle diesbezüglichen Anfragen sind an MSE per E-Mail an folgende Adresse zu richten: info@mseurope.be.
13. Beschwerden und außergerichtliche Streitbeilegung
13.1. Für etwaige Beschwerden kann sich der Kunde an den Kundenservice der MSE wenden (Telefon: +32 (0)2 223 08 63 // E-Mail: metatrak@mseurope.be/ Postanschrift: Rue des Palais, 44 Boîte 52 in 1030 Schaerbeek (Belgien)).
13.2 Wenn der Verbraucher bereits versucht hat, die Streitigkeit direkt mit MSE beizulegen, ohne zu einer Lösung zu gelangen, kann der Verbraucher die Streitigkeit oder Beschwerde dem unabhängigen Dienst des Service de Médiation pour le Consommateur ASBL (BCE 0553.755.479) unterbreiten. Boulevard du Roi Albert II 8 Bte 1 – 1000 Brüssel (Tel.: 02/702.52.20 / Fax: 02/808.71.29 / Mail: contact@mediationconsommateur.be / https://www.mediationconsommateur.be/fr).
13.3. Im Falle einer Beschwerde über einen online geschlossenen Vertrag (falls anwendbar) kann sich der Verbraucher auch an die auf europäischer Ebene entwickelte Online Dispute Resolution Platform wenden, um zu versuchen, die Streitigkeit mit MSE außergerichtlich beizulegen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
14. Nichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB für unwirksam oder undurchführbar erklärt werden, so vereinbaren die Parteien, dass die übrigen Bestimmungen dieser AGB fortbestehen, es sei denn, die unwirksame Bestimmung ist eine wesentliche Bestimmung und die AGB können nicht in gutem Glauben unter Wahrung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts der Rechte und Pflichten der Parteien geändert werden. Die Parteien vereinbaren, die aufgehobene Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die der aufgehobene Bestimmung so nahe wie möglich kommt und sich an den Geist der aufgehobene Bestimmung hält.
15. Beweis
Zwischen den Parteien können Transaktionen, Netzwerkoperationen, elektronische Kommunikation, Verbindungen und andere elektronische Manipulationen mit Hilfe von .log-Dateien, E-Mails und Transaktionsdateien, die von MSE auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden können, nachgewiesen werden. Der Kunde akzeptiert die Beweiskraft dieser Daten. Diese Beweismöglichkeit hindert die Parteien nicht daran, jedes andere gesetzlich zulässige Beweismittel zu verwenden.
16. Dolmetschen
Im Falle von Zweifeln über die Auslegung dieser AGB hat die französische Fassung Vorrang vor der niederländischen Fassung.
17. Anwendbares Recht und zuständige Gerichte
17.1. Diese AGB und das Zustandekommen, die Erfüllung und die Auslegung des Vertrags unterliegen belgischem Recht, unbeschadet des Rechts von Verbrauchern, die ihren Wohnsitz außerhalb des belgischen Hoheitsgebiets haben, sich auf die zwingenden Bestimmungen ihres nationalen Rechts zu berufen.
17.2. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien über das Zustandekommen, die Ausführung und die Auslegung dieser AGB und des Vertrags, die nicht gütlich beigelegt werden können, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der französischsprachigen Gerichte in Brüssel, unbeschadet des Rechts der Verbraucher, sich auf die Bestimmungen der Verordnung (EU) nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

ANHANG I: MSE PRIVACY POLICY APPLICABLE TO SERVICES

1. Allgemeines
Die SRL Mobile Systems Europe, eine Gesellschaft nach belgischem Recht mit Sitz in 1030 Schaerbeek, Rue des Palais, 44/52 und eingetragen bei der EZB unter der Unternehmensnummer 0879.633.414, info@mseurope.be, Bankkontonummer: BE86 0014 8134 0550 / Versicherungsträger: AG Insurance / nr. der Police: 99578477 (nachfolgend „MSE“), Dienstleistungen wie im Dienstleistungsvertrag und im INCERT-Dienstleistungsvertrag („Dienstleistungen“) beschrieben, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (nachfolgend die „AGB“) erbracht. MSE hat einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernannt, der unter dpo@mseurope.be erreichbar ist.
Der MSE-Dienstleistungsvertrag und der INCERT-Dienstleistungsvertrag werden gemeinsam durch den Begriff „Vertrag“ abgedeckt.
Hierfür gelten die Definitionen des Vertrags und der AGB.
2. Rollen und Beteiligte
Diese Datenschutzrichtlinie (die „MSE-Datenschutzrichtlinie“) ist Teil der AGB und informiert darüber, wie MSE die personenbezogenen Daten von Kunden und/oder Nutzern verarbeitet.
i. Kunden :
„Verbraucher“, d.h. natürliche Personen, die die Dienste von MSE zu Zwecken erwerben, die nicht Teil ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit sind; und
„Gewerbetreibende“, d.h. natürliche oder juristische Personen, die Dienste von MSE im Rahmen der dauerhaften Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, jedoch nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs, erwerben. Gewerbetreibende können die Dienste für ihre eigene Nutzung oder zum Nutzen eines Nutzers erwerben.
ii. Nutzer: Einzelpersonen (natürliche Personen), die in direkter Beziehung zu den Kunden stehen und die die Dienste aufgrund eines Vertrags zwischen MSE und einem Kunden in Anspruch nehmen. Der Nutzer gilt auch als die Kontaktperson (POC) oder der Fahrer des Fahrzeugs, an dem der Beacon angebracht wurde.
MSE tritt als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf, je nach den verschiedenen Verarbeitungen und verschiedenen Beteiligten je nach Eigenschaft des Kunden, gemäß den geltenden Vorschriften.
MSE stellt sicher, dass die Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (die „DSGVO“) oder aus anderen Vorschriften des Unionsrechts oder des Rechts der Mitgliedstaaten über den Datenschutz, insbesondere über die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten, eingehalten werden.
MSE erbringt die Dienstleistungen auf Augenhöhe mit den folgenden „Partnern“:
– Quasar Telematics Europe S.r.l. („QTE“): Gesellschaft nach italienischem Recht mit Sitz in Via Meuccio Ruini n.10, 42124 Reggio Emilia, Italien; eingetragen unter der Nummer: IT02650440353 ;
o https://www.qtelematics.eu/
o dpo@qtelematics.eu
– Security Monitoring Centre („Überwachungszentrale“): Gesellschaft nach belgischem Recht, Avenue Charles Quint 345, 1083 Ganshoren / EZB: 0454.284.850; Autorisiertes Bewachungsunternehmen nr. 16.1027.01 / INCERT-zertifizierte Zentrale TB-0004 / IBAN BE 42 0017 3457 5154 / Versicherungsträger: ACE EUROPEAN GROUP LTD / Policen-Nr.: 7.500.206
o +32 (0)2 646 08 42
o info@smc-net.be
o https://securitymonitoringcentre.be/en/homepage
Die persönlichen Daten des Kunden und/oder der Nutzer werden zur Durchführung der Dienstleistungen an die Partner weitergeleitet. Ohne diese Übertragung können die Dienstleistungen nicht erbracht werden.
3. Die verschiedenen Arten der Verarbeitung personenbezogener Daten durch MSE
MSE wird die persönlichen Daten für die folgenden Zwecke und Aktivitäten verarbeiten:
3.1. Ausführung der Dienste
3.1.1. Zweck: Jegliche Verarbeitung, die für die Erfüllung des Vertrags und die Erbringung von Dienstleistungen gemäß den AGB erforderlich ist, einschließlich Aktivitäten wie die Eingabe und Verarbeitung von Daten durch die MetaTrak/QTE- und MSE-Plattformen, die Kommunikation mit Partnern oder Dritten (z. B. der Polizei), die Unterstützung des Kunden und/oder des Nutzers im Falle eines Vorfalls, die Verwaltung von Mitteilungen an den Kunden und/oder den Nutzer, die Verwaltung/Bereitstellung von Neben- und Unterstützungsdiensten, die Verwaltung spezifischer Anfragen des Kunden und/oder des Nutzers.
3.1.2. Kategorien personenbezogener Daten des Kunden und ggf. des Nutzers: Identifikationsdaten des Kunden und der Nutzer, Identifikationsdaten des Fahrzeugs, Ad-hoc-Geolokalisierung des Fahrzeugs, Tonaufzeichnungen von Telefongesprächen, Benachrichtigungen an Kunden, Nutzer, Partner und/oder Dritte (bei der Erbringung von Nebenleistungen), Kundensupportanfragen usw.
3.1.3. Rechtsgrundlagen :
– Im Vergleich zu Clients-Person (PP) :
o die Erfüllung eines Vertrags, dessen Partei der Kunde ist (Artikel 6.1.b) DSGVO), und
o im Falle einer spezifischen oder Ad-hoc-Anfrage die Einwilligung (6.1.a) DSGVO).
– Im Vergleich zu den Nutzern :
o Das legitime Interesse von MSE und/oder QTE, ihre Dienste bereitzustellen, zu verwalten und zu betreiben, Anfragen von Kunden zu beantworten, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und geeignete und angemessene Dienste bereitzustellen (Artikel 6.1.f.) DSGVO).
o Das legitime Interesse des Kunden, die Sicherheit seines Eigentums zu gewährleisten oder sogar seinen Versicherungspflichten nachzukommen. Für weitere Informationen über die Rechtsgrundlage, die für die Verarbeitung durch oder im Auftrag des Kunden gilt, ist der Nutzer dafür verantwortlich, sich beim Kunden (d. h. der Körperschaft, über die der Nutzer die Dienste in Anspruch nimmt) zu erkundigen.
o Im Falle einer spezifischen oder Ad-hoc-Anfrage beruht die Verarbeitung auf der Einwilligung des Nutzers (6.1.a) DSGVO).
– Für PP-Kunden und Nutzer :
o Bestimmte personenbezogene Daten sind gemäß dem Königlichen Erlass vom 17. Mai 2002 zur Regelung der Methoden von Überwachungszentralen, die Tracking-Systeme verwenden, erforderlich; die betreffenden Verarbeitungen beruhen daher auf einer gesetzlichen Verpflichtung (6.1.c) DSGVO). Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung von Daten zur Identifizierung der Kontaktperson und des Fahrzeugs sowie die Geolokalisierung des Fahrzeugs im Falle eines Zwischenfalls.
3.1.4. Aufbewahrung: Personenbezogene Daten werden für die Dauer des Vertrags und 30 Tage nach Beendigung des Vertrags aufbewahrt. Alle personenbezogenen Daten, die in Dokumenten enthalten sind, die rechtliche Auswirkungen haben können, werden für zehn Jahre ab Beendigung des Vertrags oder ab dem Datum des Dokuments archiviert, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und um die Interessen von MSE im Falle eines Rechtsstreits zu verteidigen.
Geolokalisierungsdaten
Bitte beachten Sie, dass MSE und die Partner im Rahmen der Durchführung der Dienste Geolokalisierungsdaten verarbeiten müssen. Unter Artikel 5.3 der Richtlinie 2002/58 über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation ist diese Verarbeitung unbedingt erforderlich, um einen Dienst der Informationsgesellschaft bereitzustellen, der von einem Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde. In dieser Hinsicht handelt MSE als Datenverarbeiter für den Kunden, wenn der Kunde die Dienste zum Nutzen eines Nutzers abschließt.
Geolokalisierungsdaten werden verarbeitet, um die Geolokalisierungsdienste bereitzustellen, die ein Dienst der Informationsgesellschaft sind. In dieser Hinsicht haben der Kunde und die Nutzer Zugriff auf die MetaTrak-Anwendung, um die Standortdaten zu verwalten und ihre Einstellungen zu administrieren. Der Kunde und/oder der Nutzer können die Geolokalisierungsfunktion jederzeit in der MetaTrak-Anwendung oder auf Anfrage bei MSE deaktivieren. Die standardmäßig vorgesehene Speicherdauer ist die Dauer der Aktivierung der Dienste. Der Kunde oder Nutzer kann die Dauer der Speicherung von Geolokalisierungsdaten in der MetaTrak-Anwendung jederzeit ändern und frei bestimmen. Bei Kündigung des Vertrags werden die Geolokalisierungsdaten nach 30 Tagen gelöscht. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen der MetaTrak-Anwendung.
3.2. Verarbeitung zum Zweck der Kundenverwaltung :
3.2.1. Zweck: Jede Verarbeitung, die für die Kundenverwaltung und die Verwaltung der Verträge erforderlich ist, wie z. B. die Verwaltung von Bestellungen, die Verfolgung von Lieferungen, die Rechnungsstellung, die Kommunikation von Daten zwischen Partnern, die Änderung von Vertragsdaten etc.
3.2.2. Kategorien personenbezogener Daten des Kunden und gegebenenfalls des Nutzers: Daten zur Identifizierung der betroffenen Person, Daten zur Identifizierung des Fahrzeugs, Tonaufzeichnungen von Telefongesprächen, Übermittlung von Verwaltungsinformationen zwischen Partnern usw.
3.2.3. Rechtsgrundlagen :
In Bezug auf die Verarbeitung der Daten von PP-Kunden :
die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist (Artikel 6.1. b) DSGVO), und in Bezug auf die Nutzer :
das berechtigte Interesse von MSE und ggf. QTE, ihre Kunden zu verwalten und zu betreuen, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, ihr Angebot zu erweitern und Innovationen voranzutreiben sowie geeignete und angemessene Dienstleistungen zu erbringen (Artikel 6.1.f.) DSGVO).
3.2.4. Aufbewahrung: Personenbezogene Daten werden für die Dauer des Vertrags und sechs Monate nach Beendigung des Vertrags aufbewahrt. Alle personenbezogenen Daten, die in Dokumenten enthalten sind, die rechtliche Auswirkungen haben können, werden für zehn Jahre ab Beendigung des Vertrags oder ab dem Datum des Dokuments archiviert, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und um die Interessen von MSE im Falle eines Rechtsstreits zu verteidigen.
3.3. Verarbeitungen zu Werbezwecken :
3.3.1. Zweck: Sofern der Kunde ausdrücklich zustimmt, verarbeitet MSE die Daten des Kunden zum Zweck der Erstellung von Kaufprofilen und der Zusendung von Werbemitteilungen.
3.3.2. Kategorie der personenbezogenen Daten des Kunden: Name, E-Mail-Adresse und Kaufhistorie.
3.3.3. Rechtsgrundlage: Diese Verarbeitung beruht auf der Einwilligung des Empfängers (6.1 a) DSGVO). Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen, indem er eine kostenlose E-Mail an folgende Adresse sendet: dpo@mseurope.be oder über den in der kommerziellen Kommunikation enthaltenen Link
3.3.4. Aufbewahrung: Personenbezogene Daten werden für die Dauer des Vertrags und zwei Jahre nach Vertragsende aufbewahrt oder solange der Empfänger der Werbesendungen sich nicht von der Mailingliste abgemeldet hat (durch die in den E-Mails bereitgestellte Option).
4. Empfänger der Daten
Personenbezogene Daten können unter bestimmten Umständen an Dritte, Auftragsverarbeiter und/oder die Partner weitergegeben werden.
4.1. Dritte
MSE kann personenbezogene Daten in bestimmten Fällen weitergeben:
– wenn ihm dies aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung auferlegt wird ;
– wenn MSE im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf des Unternehmens oder von Vermögenswerten oder der Abtretung von Verträgen tätig wird ;
– wenn dies zum Zweck der Erfüllung der AGB oder anderer Verträge erforderlich ist;
– wenn dies notwendig ist, um die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von MSE, seinen Kunden oder anderen zu schützen.
MSE ist nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte verantwortlich. Diese Verarbeitung erfolgt unter der Verantwortung dieser Dritten. Bei Anfragen oder Fragen können sich die betroffenen Personen direkt an die jeweiligen Dritten wenden.
4.2. Subunternehmer
MSE bedient sich Subunternehmern (z. B. IT-Infrastruktur, im Ausland ansässige Server), die personenbezogene Daten auf Anweisung von MSE und in deren Auftrag verarbeiten. In diesem Fall verpflichtet sich MSE, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass ihre Integrität gewährleistet ist, und, wenn die Unterauftragnehmer außerhalb des EWR ansässig sind, ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (z. B. Vertragsklauseln, die auf einfache Anfrage per E-Mail dpo@mseurope.be eingesehen werden können).
4.3. Partner
MSE übermittelt personenbezogene Daten an die Partner (QTE und die Überwachungszentrale), aufgrund der Erfüllung des Vertrags. Ohne diese Übertragung können die Dienstleistungen nicht erbracht werden. Besuchen Sie die Webseiten der Partner für weitere Informationen :
– https://securitymonitoringcentre.be/en/homepage
– https://www.qtelematics.eu/
5. Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit, Widerspruch, Einschränkung und Widerruf der Einwilligung
5.1. Gemäß den Bestimmungen der DSGVO hat der Besucher das Recht:
– einen kostenlosen Zugang zu ihren personenbezogenen Daten beantragen;
– ihre personenbezogenen Daten kostenlos berichtigen lassen, wenn sie unrichtig oder unvollständig sind;
– die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen oder sich ihrer Verwendung in den von der DSGVO vorgesehenen Fällen widersetzen;
– sich ohne Grund gegen die Verwendung seiner personenbezogenen Daten für Direktmarketingzwecke zu wehren;
– die ihn betreffende Verarbeitung in den von der DSGVO vorgesehenen Fällen einschränken lassen.
In Fällen, in denen die Verarbeitung ihrer Daten auf ihrer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person auch das Recht auf
– seine Daten in einem strukturierten Format zu erhalten und sie an ein anderes Unternehmen weiterleiten zu lassen (Recht auf Übertragbarkeit); und
– seine Zustimmung jederzeit durch eine kostenlose E-Mail an folgende Adresse widerrufen: dpo@mseurope.be.
Um die oben genannten Rechte auszuüben, kann der Besucher den Kundendienst von MSE per E-Mail unter folgender Adresse kontaktieren: metatrak@mseurope.be.
5.2. Unter allen Umständen hat der Besucher das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen (Rue de la Presse, 35 in 1000 Brüssel – contact@apd-gba.be).
6. Kontakt
Bei Fragen oder Beschwerden kann sich der Besucher an den Kundenservice von MSE wenden:
– per Post an den Kundenservice von MSE: Rue des Palais 44/52, 1030 Schaerbeek.
– Per E-Mail: metatrak@mseurope.be
7. Geotagging
Der Kunde und/oder der Nutzer verstehen, dass es notwendig ist, die Standortdaten zu verarbeiten, um die Erfüllung des Vertrags zu ermöglichen, da der Vertrag sonst nicht angemessen und vollständig erfüllt werden kann. Daher verstehen der Kunde und/oder der Nutzer, dass sie mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrags und der Annahme der Dienste die Verarbeitung von Geolokalisierungsdaten anerkennen und akzeptieren. Die Geolokalisierungsfunktion kann in der MetaTrak-App jederzeit ausgeschaltet werden.
Wenn ein Kunde oder Nutzer per E-Mail oder Telefon eine spezifische Anfrage bezüglich der Geolokalisierung des Fahrzeugs stellt, wird davon ausgegangen, dass er der Verarbeitung von Geolokalisierungs- oder anderen Daten, die für die Ausführung seiner Anfrage erforderlich sind, zugestimmt hat.

ANHANG II: AM 1. JANUAR 2022 GELTENDE TARIFE.

Dienst Beschreibung Tarif MwSt. (21%) Zeitraum (Monate)
TT1-TT3 Incert PREMIUM 1Y Geolokalisierungsdienst Normen TT1/TT3 zertifiziert von Incert (Versicherungen). Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung(https://lite.metatrak.it / https://metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung. Monitoring durch die 24-Stunden-Überwachungszentrale im Falle eines Diebstahls. Internationales Roaming inbegriffen. 334,00 € 12
TT2-TT4 Incert PREMIUM 1Y Geolokalisierungsdienst Normen TT2/TT4 zertifiziert von Incert (Versicherungen). Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung(https://lite.metatrak.it / https://metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung. Monitoring durch die 24-Stunden-Überwachungszentrale im Falle eines Diebstahls. Internationales Roaming inbegriffen. 334,00 € 12
EasyTrak Smart 1Y SMARTer Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://lite.metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Alarmen. Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls rund um die Uhr zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 99,00 € 12
EasyTrak Fleet 1Y FLEET Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung(https://lite.metatrak.it / https://metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Warnungen. Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls rund um die Uhr zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 121,00 € 12
EasyTrak Fleet 3Y FLEET Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung(https://lite.metatrak.it / https://metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Warnungen. Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls rund um die Uhr zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 326,70 € 36
SecurityTrak Smart 1Y SMARTer Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://lite.metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Warnungen. Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls rund um die Uhr zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 99,00 € 12
SecurityTrak Fleet 1Y FLEET Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung(https://lite.metatrak.it / https://metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Warnungen. Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls rund um die Uhr zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 121,00 € 12
SecurityTrak Fleet 3Y FLEET Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung(https://lite.metatrak.it / https://metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Warnungen. Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls rund um die Uhr zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 326,70 € 36
SecurityTrak Basic 3Y Geolokalisierungsdienst BASIC. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://lite.metatrak.it) und Versand von Benachrichtigungen/Warnungen. Ohne Echtzeit-Tracking. Internationales Roaming inbegriffen. 145,20 € 36
MetaFLEET 1Y MetaFLEET Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://fleet.metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Alarmen. Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls rund um die Uhr zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 166,98 € 12
MetaFLEET 3Y MetaFLEET Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://fleet.metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Alarmen. Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls rund um die Uhr zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 392.04 € 36
TT0 Incert bike 1Y Geolokalisierungsdienst Norm TT0 zertifiziert Incert (Versicherung) für Motorräder. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://lite.metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Alarmen. Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls rund um die Uhr zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 145,20 € 12
TT1-TT3 Incert BASIC 1Y Incert-zertifizierter TT1/TT3-Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://lite.metatrak.it) und ohne Echtzeitverfolgung. Monitoring durch die 24-Stunden-Überwachungszentrale im Falle eines Diebstahls. Internationales Roaming inbegriffen. 254,00 € 12
TT2-TT4 Incert BASIC 1Y Incert-zertifizierter TT2/TT4-Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://lite.metatrak.it) und ohne Echtzeitverfolgung. Monitoring durch die 24-Stunden-Überwachungszentrale im Falle eines Diebstahls. Internationales Roaming inbegriffen. 254,00 € 12
T110 Start 1Y FLEET Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung(https://lite.metatrak.it / https://metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Warnungen. Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls rund um die Uhr zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 121,00 € 12
Pulsar 3Y PULSAR Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „Pulsar“. Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls rund um die Uhr zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 99,00 € 36

Nach der Aktivierung (1. Kommunikation der installierten Box) gilt der Dienst als aktiviert und kann bis zur Verlängerung des Zeitraums nicht mehr geändert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter metasystem.be/de/metatrak-plus-2/ und metasystem.be/de/metatrak-pulsar-2/.