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Der Vertrag wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und automatisch verlängert, es sei denn, eine der Parteien erhebt mindestens 90 Tage vor Ablauf der Laufzeit per Einschreiben Einspruch. Die Erfüllung des Vertrages, einschließlich der Zahlung der Rechnung für die Dienstleistungen, bestätigt den Abschluss des Vertrages und die Annahme der AGB.

ALLGEMEINE DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN MSE (gültig ab 1. März 2025)
1. Definitionen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen („AGB“):
„Überwachungszentrale“: Die Überwachungszentrale, die die Verfolgungssysteme verwaltet, um das Verschwinden, die Beschädigung oder die Zerstörung eines mit einem Verfolgungssystem ausgestatteten Fahrzeugs zu verhindern oder festzustellen, in Übereinstimmung mit ihren gesetzlichen Verpflichtungen. Im Sinne dieser Bedingungen ist die Zentrale Überwachungsstelle die S.P.RL. SECURITY MONITORING CENTRE, zugelassenes Bewachungsunternehmen nr. 16.1027.01, mit Sitz in Avenue Charles Quint 345, 1083 Ganshoren und eingetragen bei der B.C.E. unter der Nummer 0454.284.850, erreichbar unter der Telefonnummer +32 (0)2 646 08 42 und der E-Mail-Adresse info@smc-net.be, registriert als zertifizierte Zentrale INCERT TB-0004 // IBAN BE 42 0017 3457 5154 // Versicherungsträger: ACE EUROPEAN GROUP LTD / Policennummer: 7.500.206.
1.1. „Kunden“: Hierunter fallen sowohl:
– „Verbraucher“, d.h. natürliche Personen, die die Dienstleistungen von MSE zu Zwecken erwerben, die nicht in den Rahmen ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit fallen; als auch
– „Gewerbetreibende“, d.h. natürliche oder juristische Personen, die die Dienstleistungen von MSE im Rahmen der dauerhaften Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, jedoch nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwerben. Gewerbetreibende können die Dienste für ihre eigene Nutzung oder zugunsten eines Nutzers erwerben.
1.2. „Vertrag“: die zwischen dem Kunden und MSE geschlossene Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen, nach der MSE Dienstleistungen anbietet, die Geolokalisierungsdienste (ggf. INCERT-zertifiziert), Supportdienste und den Einsatz einer Überwachungszentrale umfassen, gegen Zahlung der Vergütung durch den Kunden an MSE (es sei denn, die Dienstleistungen sind Teil eines Prepaid-Pakets, das von einem INCERT-zertifizierten professionellen Installateur/Montagebetrieb erworben wurde). Dieser Begriff umfasst den INCERT-Dienstleistungsvertrag und den MSE-Dienstleistungsvertrag.
1.3. „Datum der Aktivierung/Verlängerung der Dienste“: Das Datum, an dem die Lizenz, die dem Kunden die Nutzung der Dienste ermöglicht, (re)aktiviert wird. Es ist auch das Datum des Inkrafttretens des Vertrages, das durch die Aktivierung der Dienstleistungen durch den professionellen Installateur / zertifizierte Montagestation) INCERT /oder den Kunden selbst festgestellt wird. Im Falle einer Reaktivierung der Dienste nach einer Unterbrechung ist dies das Datum der tatsächlichen Verlängerung der Dienste.
1.4. „Vertrauliche Informationen“: Alle Informationen oder Daten (technische oder andere) und Know-how, unabhängig von Form, Format und Medium, die sich auf die Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Produkte von MSE beziehen und die MSE dem Kunden im Rahmen der Erbringung der Dienste zur Verfügung stellt.
1.4.Höhere Gewalt“: Alle Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von MSE liegen und deren Eintritt oder Folgen MSE vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte und die MSE daran hindern, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ordnungsgemäß zu erfüllen.
Als höhere Gewalt im Sinne dieser Bedingungen gelten insbesondere (nicht erschöpfend):
– Feuer, Explosion, Ausfall, Inkompatibilität oder Entwicklung von Übertragungsnetzen, Zusammenbruch von Einrichtungen, Epidemien, Erdbeben, Überschwemmungen, Stromausfall, Krieg, Embargo, Gesetz, Verfügung, Antrag oder Forderung einer Regierung oder Boykott.
– Störungen/Unterbrechungen der von MSE genutzten Plattform (der MetaTrak-Plattform und der QTE-Plattform oder einer Nachfolgeplattform) und/oder der Website von MSE und/oder der Telekommunikationsdienste;
– Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskonflikte, einschließlich der Telekommunikationsdienste;
– ein Mangel oder eine Reduzierung von Arbeitskräften, Material, Transportmitteln oder öffentlichen Dienstleistungen oder Störungen der Energieversorgung, der Telekommunikations-/Internetnetze;
– eine wesentliche Änderung der auf die Dienste anwendbaren Gesetzgebung;
– gesetzliche Bestimmungen, die den Umfang der Dienste oder deren Nutzung erheblich einschränken;
– ein Ereignis höherer Gewalt, das von der Überwachungszentrale und/oder QTE geltend gemacht wird.
1.6 „Tracker“: umfasst die Begriffe „Tracker“ im MSE-Dienstleistungsvertrag und „INCERT-zertifizierte Anti-Diebstahl-Bake“ im INCERT-Dienstleistungsvertrag, die sich auf die Ausrüstung beziehen, die zur Gewährleistung der Geolokalisierung des Fahrzeugs erforderlich ist.
1.7 „QTE“: Quasar Telematics Europe S.r.l. eine Gesellschaft nach italienischem Recht mit Sitz in Via Via Meuccio Ruini n.10, 42124 Reggio Emilia, Italien; eingetragen unter der Nummer: IT02650440353 (https://www.qtelematics.eu/), erreichbar unter der E-Mail-Adresse: dpo@qtelematics.eu.
QTE verwaltet und stellt mehrere Werkzeuge zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienste erforderlich sind: die MetaTrak-Plattform / die QTE-Plattform / die Metatrak-Anwendung.
1.8. „Meta System“: Meta System S.p.A., eine Gesellschaft nach italienischem Recht mit Sitz in Italien, Via T. Galimberti 5, 42124 Reggio Emilia, eingetragen unter der Nummer 00271730350 – N°R.E.A.120639, erreichbar unter der E-Mail-Adresse dpo@metasystem.it / privacy@metasystem.it. Meta System S.p.A. ist der Hersteller des Trackers
1.9. „MSE“: Mobile Systems Europe S.R.L., Gesellschaft, die Geolokalisierungsdienste zum Verkauf anbietet, mit der Adresse für die Vertragserfüllung Chaussée de Bruxelles 135A bte 3 in B-1310 La Hulpe, eingetragen bei der B.C.E. unter der Nummer 0879.633.414, Tel.: +32 (0)2 223 08 63, E-Mail: info@mseurope.be / Bankkontonummer: BE86 0014 8134 0550 / Versicherungsgesellschaft: AG Insurance / Nr.: +32 (0)2 223 08 63 / Bankkontonummer: BE86 0014 8134 0550 / Versicherungsgesellschaft: AG Insurance / Nr.: +32 (0)2 223 08 63 / Nr.: +32 (0)2 223 08 63 / Bankkontonummer: BE86 0014 8134 0550. der Police: 99578477.
1.10. „Partei“: MSE oder der Kunde (zusammen die „Parteien“).
1.11. „Nutzer“: eine natürliche Person, die die Dienstleistungen aufgrund eines Vertrags zwischen MSE und dem Kunden in Anspruch nimmt, wobei es sich dabei in der Regel um den Fahrer des Fahrzeugs und die im Vertrag genannte Kontaktperson handelt.
1.11..12. „Entgelt“: Der Betrag, der der Gegenleistung entspricht, die der Kunde für die Inanspruchnahme der Dienste während der Laufzeit des Vertrages zu entrichten hat, und der die mit den Diensten verbundenen Kommunikationskosten abdeckt, mit Ausnahme der Kosten, die mit der Erbringung von Diensten (und allen Interventionen) außerhalb des belgischen Hoheitsgebiets verbunden sind.
1.13. „Dienstleistung(en)“: jede von MSE im Rahmen des Vertrags erbrachte Dienstleistung, die aus den im gewählten Dienstleistungspaket enthaltenen Dienstleistungen besteht, die ein Element der Geolokalisierung, der Unterstützung und des Sendens eines Alarms an die Überwachungszentrale oder deren Eingreifen unter bestimmten Umständen in Bezug auf die mit einem Beacon ausgestatteten Fahrzeuge umfasst. Die Dienste können zertifizierte „INCERT“-Dienste sein, wie in Punkt i. beschrieben, oder nicht, wie in Punkt ii. beschrieben.
i. Je nach gewähltem Servicepaket sind die Services und der Tracker INCERT-zertifiziert und entsprechen den Spezifikationen für die INCERT-Standards TT0, TT1, TT2, TT3 und TT4.
Die INCERT-Dienste umfassen das Senden eines Alarms an die Überwachungszentrale in den folgenden Fällen:
– Abschleppen des Fahrzeugs bei ausgeschaltetem Motor (Standards TT1-TT3-TT4);
– Fehler bei der Identifizierung des Fahrers (Standard TT2-TT4);
– Sabotage, Abschalten der Hauptstromquelle (Standards TT1-TT2-TT3-TT4).
ii. Andere MSE-Dienste beinhalten das Senden einer Warnung an die im MSE-Dienstleistungsvertrag angegebene Kontaktperson in den folgenden Fällen:
– Abschleppen des Fahrzeugs bei ausgeschaltetem Motor;
– Fehler bei der Identifizierung des Fahrers (je nach Ausrüstung und Diensttyp);
– Sabotage, Abschalten der Hauptstromquelle.
Es obliegt der Kontaktperson, die Überwachungszentrale im Falle eines Vorfalls zu kontaktieren. Die spezifischen Warnungen hängen von der Art und dem Paket des bestellten Dienstes ab.
2. Abweichungen, Änderungen und Nichtanwendung
2.1. Abweichungen von diesen AGB können nur durch ein schriftliches oder auf einem dauerhaften Datenträger angebotenes Dokument von MSE erfolgen, das von den Parteien ausdrücklich akzeptiert wird.
2.2. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und
– den besonderen Bestimmungen des Vertrags, so haben die besonderen Bestimmungen des Vertrags Vorrang;
– anderen Bedingungen von MSE, so haben diese AGB Vorrang.
2.3. Die vorliegenden AEB schließen die Anwendung von Bedingungen aus, die in Dokumenten des Kunden und/oder Dritter enthalten sind, auch wenn diese Dokumente ein späteres Datum haben.
2.4. Die Nichtanwendung einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages und/oder der AGB durch MSE kann vom Kunden niemals als Verzicht von MSE auf die Geltendmachung dieser Bestimmung(en) angesehen werden.
3. Laufzeit
3.1. Der Vertrag wird für eine bestimmte Dauer abgeschlossen, die von dem vom Kunden gewählten Dienstleistungspaket abhängt.
Der Vertrag wird automatisch verlängert, sofern nicht eine der Parteien mindestens 90 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer per Einschreiben Einspruch erhebt. Grundsätzlich beginnt die Laufzeit des Vertrages mit dem Datum der Aktivierung der Dienste.
Um eine Unterbrechung der Dienste zu vermeiden, muss der Kunde sicherstellen, dass er die Zahlung des Entgelts für den Verlängerungszeitraum des Vertrages vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit vornimmt (entweder wird ihm eine Rechnung zur Zahlung zugesandt oder er wird aufgefordert, die Zahlung elektronisch vorzunehmen, und die Zahlung wird dann durch Zusendung einer Rechnung bestätigt). Im Falle einer verspäteten Zahlung nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit wird der Vertrag ab dem Datum verlängert, an dem die Zahlung bei MSE eingeht.
3.2. Der Vertrag tritt am Datum der Aktivierung der Dienste in Kraft, das durch die erste Mitteilung (Aktivierung und/oder Test durch den INCERT-zertifizierten Fachinstallateur/Montageort) festgelegt wird.
3.3. Die Aktivierung der Dienste stellt die vollständige Erfüllung des Vertrags dar, und daher wird der Kunde darüber informiert und stimmt zu, dass er ab der Aktivierung der Dienste nicht berechtigt ist, irgendein Widerrufsrecht auszuüben. Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung der Dienstleistungen kann der Kunde das Dienstleistungspaket nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit oder der Verlängerung des Vertrags wechseln. Ein Antrag auf Änderung des Dienstleistungspakets muss 90 Tage vor Ablauf des Vertrags oder der Verlängerung des Vertrags per E-Mail an metatrak@mseurope.be gesendet werden.
4. Verpflichtungen von MSE
4.1. Im Rahmen der in diesen AGB und im Vertrag beschriebenen Grenzen und Bedingungen verpflichtet sich MSE zur (Re-)Aktivierung der Dienste am Datum der Aktivierung/Verlängerung der Dienste.
Die Verpflichtung von MSE zur Erbringung der Dienste ist eine Mittelverpflichtung.
4.2. Nach Abschluss des Vertrags verpflichtet sich MSE:
– alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die Dienste innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss des Vertrags aktiviert werden;
– dem Kunden per SMS oder E-Mail die Zugangscodes (Login/Passwort) zu senden, mit denen er je nach Art des gewählten Dienstes auf die mobile Anwendung und/oder das Kundenportal zugreifen kann;
– falls erforderlich, die für die Ausführung der Dienste erforderlichen Daten an die Überwachungszentrale und an QTE zu senden.
4.3. MSE wird den Kunden schriftlich über alle Änderungen dieser AGB und/oder des Vertrages dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der Änderungen informieren.
Der Kunde hat eine Frist von dreißig (30) Tagen, um darauf zu reagieren und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
In diesem Fall endet der Vertrag automatisch am Tag des Inkrafttretens der Änderungen, ohne dass es einer weiteren Mitteilung bedarf und ohne dass eine der Parteien berechtigt ist, eine Entschädigung zu fordern.
5. Bezeichnung der zentralen Aufsichtsstelle und Beschreibung ihrer Rolle und Pflichten (falls zutreffend, abhängig vom gewählten Servicepaket)
5.1. MSE hat das Recht, die Zentrale Überwachungsstelle zu wählen, mit der sie zusammenarbeitet, sofern diese zugelassen ist. Keine Bestimmung in diesen AGB verpflichtet MSE, ein Vertragsverhältnis mit einer bestimmten Überwachungszentrale zu unterhalten.
5.2. Die Rolle und die Pflichten der Überwachungszentrale sind insbesondere im Königlichen Erlass vom 17. Mai 2002 zur Regelung der Methoden der Überwachungszentralen, die Nachverfolgungssysteme verwenden („Königlicher Erlass“) oder jeder Regelung, die diesen Erlass ersetzt, beschrieben.
Insbesondere informiert die Überwachungszentrale ausschließlich die polizeiliche Kontaktstelle – und nicht die vom Kunden oder anderen Personen und Instanzen angegebene Kontaktperson – über den Standort des/der mit einem Trackingsystem ausgestatteten Fahrzeugs/Fahrzeuge und übermittelt der polizeilichen Kontaktstelle die Mittel, mit denen das/die mit einem Trackingsystem ausgestattete(n) Fahrzeug(e) lokalisiert werden kann/können.
(a) Nach Erhalt einer Meldung über ein offensichtlich verdächtiges Verschwinden eines Fahrzeugs vergewissert sich die Überwachungszentrale, ob das Verschwinden ungewöhnlich ist.
– Wenn die Überwachungszentrale feststellt, dass sich der Kunde (und gegebenenfalls der Nutzer) in dem verschwundenen Fahrzeug wahrscheinlich in einer Gefahrensituation befindet, beschränkt sie sich darauf, zu versuchen, die vom Kunden angegebene Kontaktperson zu erreichen, und übermittelt, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass das mit einem Verfolgungssystem ausgestattete Fahrzeug auf ungewöhnliche Weise verschwunden ist, der polizeilichen Kontaktstelle die im Königlichen Erlass oder in jeder Regelung, die an dessen Stelle tritt, vorgesehenen Informationen (Identifizierung des Fahrzeugs, Angaben über den Verbleib des Fahrzeugs, Angaben über den Verbleib des Fahrzeugs, Angaben über den Verbleib des Fahrzeugs und Angaben über die zuständige Behörde), Kontaktdaten der Kontaktperson, Umstände des Verschwindens, Zeitpunkt des Verschwindens, Standort und Echtzeitverfolgung des verschwundenen Fahrzeugs, Art und Weise, wie sie über das Verschwinden informiert wurde, und alle anderen von der zuständigen Behörde angeforderten Informationen, die zur Aufklärung des Verschwindens beitragen können) und führt die polizeilichen Anweisungen aus.
– In anderen Fällen vergewissert sich die Überwachungszentrale durch Kontaktaufnahme mit der vom Kunden angegebenen Kontaktperson, dass das mit einem Verfolgungssystem ausgestattete Fahrzeug ungewöhnlich verschwunden ist, und informiert, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass das mit einem Verfolgungssystem ausgestattete Fahrzeug ungewöhnlich verschwunden ist, die vom Kunden angegebene Kontaktperson, dass sie das Verschwinden bei der polizeilichen Kontaktstelle melden wird, und meldet das Verschwinden unverzüglich der polizeilichen Kontaktstelle, indem sie die im Königlichen Erlass oder in jeder Regelung, die diesen ersetzt, vorgesehenen Informationen übermittelt (Identifizierung des Fahrzeugs, (z. B. Kontaktdaten der Kontaktperson, Umstände des Verschwindens, Zeitpunkt des Verschwindens, Standort und Echtzeitverfolgung des verschwundenen Fahrzeugs, Art und Weise, wie sie über das Verschwinden informiert wurde, und alle anderen von der zuständigen Behörde angeforderten Informationen, die zur Aufklärung des Verschwindens geeignet sind).
Sobald sie überprüft hat, dass das Verschwinden des mit einem Verfolgungssystem ausgestatteten Fahrzeugs ungewöhnlich ist, und versucht hat, die Kontaktperson zu erreichen oder mit ihr Kontakt aufzunehmen, kann sie in ein mit einem Verfolgungssystem ausgestattetes Fahrzeug eingreifen, bevor sie das Verschwinden bei der polizeilichen Kontaktstelle meldet, indem sie die Motorstartfunktion so deaktiviert, dass nach einem vollständigen Stillstand des Motors für mindestens 30 Sekunden der Motor nicht mehr anspringt.
(b) Wenn sie das Verschwinden der polizeilichen Kontaktstelle gemeldet hat, führt die Zentrale Überwachungsstelle nur die Anweisungen der polizeilichen Kontaktstelle aus. Zusätzlich kann die Überwachungszentrale aus der Ferne in das mit einem Verfolgungssystem ausgestattete Fahrzeug eingreifen und eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:
– Geschwindigkeitsreduzierung auf 90 km/Stunde;
– andere Maßnahmen, die von den zuständigen Behörden festgelegt werden.
(c) Die Überwachungszentrale kann aus der Ferne in das mit einem Verfolgungssystem ausgestattete Fahrzeug eingreifen und eine der folgenden Maßnahmen ergreifen (b) im Falle einer Flucht infolge der Begehung von Verbrechen oder Vergehen, die mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder einer schwereren Strafe bedroht sind, ohne den Versuch unternommen zu haben, die vom Kunden zuvor angegebene Kontaktperson zu erreichen.
(d) Die Überwachungszentrale bewahrt die Informationen (Identifizierung des Fahrzeugs, Kontaktdaten der Kontaktperson, Umstände des Verschwindens, Zeitpunkt des Verschwindens, Standort und Echtzeitverfolgung des verschwundenen Fahrzeugs, Art und Weise der Benachrichtigung über das Verschwinden und alle anderen von der zuständigen Behörde angeforderten Informationen, die geeignet sind, das Verschwinden aufzuklären) für einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung der Justizbehörden und der von diesen beauftragten Polizeidienststellen auf.
5.3. Die Überwachungszentrale verpflichtet sich, in ihrer Station während des gesamten Kalenderjahres (einschließlich der Feiertage) rund um die Uhr ausreichend Bereitschaftspersonal (mindestens 2 Personen) zu haben, das bereit ist, auf jedes Alarmsignal zu reagieren, das von einem an den Server angeschlossenen Überwachungssystem gesendet wird, MSE für die Lokalisierung, Verfolgung (im Falle der INCERT-Dienste TT1-TT2-TT3-TT4) und – ausschließlich im Falle von TT3 und TT4 – die Immobilisierung des mit dem System ausgestatteten Fahrzeugs aus der Ferne und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften.
6. Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde verpflichtet sich, MSE eine optimale Umgebung zu gewährleisten, die es MSE ermöglicht, die Dienste zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
i. sich über die für die Geolokalisierungsdienste geltenden Bestimmungen zu informieren und diese strikt einzuhalten und gegebenenfalls die freien, spezifischen, informierten und unmissverständlichen Zustimmungen der Fahrzeugnutzer einzuholen;
ii. Vor Abschluss des Vertrags einen (ggf. INCERT-zertifizierten) Tracker, der mit der MetaTrak-Plattform und der QTE-Plattform (oder jeder anderen Nachfolgeplattform) kompatibel ist, von einem INCERT-zertifizierten professionellen Installateur / Einbaustation gemäß den INCERT-Vorschriften in sein Fahrzeug einbauen zu lassen (es sei denn, das System ist ursprünglich im Fahrzeug eingebaut) / oder selbst gemäß den zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Anweisungen einzubauen;
iii. die Funktionsfähigkeit des Trackers – in diesem Fall die Überprüfung des ausgesendeten Signals – unmittelbar nach der Montage des Trackers und vor Abschluss des Vertrages zu überprüfen;
iv. im Falle von Fehlfunktionen des Trackers dafür zu sorgen, dass die notwendigen Eingriffe so schnell wie möglich vorgenommen werden;
v. die Funktionsbedingungen des Trackers, die technischen Daten des Trackers und die Bedienungsanleitung des Trackers zu lesen;
vi.
vii. keine Handlungen vornehmen, die die Erbringung der Dienste beeinträchtigen könnten, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Änderungen am Tracker, Extrahieren der Karte aus dem Tracker, Verwendung der Karte des Trackers in einem anderen System, Verletzung der Eigentumsrechte an der Karte.
6..2. Um die Dienstleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Anspruch nehmen zu können, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung in der vereinbarten Weise zu zahlen (vollständige Zahlung oder Zahlung in jährlichen Raten; Zahlung nach Zusendung einer Rechnung oder Zahlung auf elektronischem Weg, die durch eine Rechnung bestätigt wird).
Die Preise für die Dienstleistungen sind im Vertrag aufgeführt und werden in EUR (einschließlich Mehrwertsteuer für Verbraucher) angegeben.
Die Tarife können sich aufgrund der Preise der Lieferanten und Partner oder aufgrund anderer Faktoren, die zur Festlegung der Tarife beitragen, ändern. Die Tarife sind in Anhang 2 abgedruckt. Im Falle einer Tarifänderung werden die neuen Tarife 30 Tage vor der Verlängerung des Vertrags bekannt gegeben. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 15 Tagen nach dieser Mitteilung kündigen, andernfalls gelten die neuen Tarife für die Verlängerung des Vertrags.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen des Königlichen Erlasses (oder jeder Regelung, die an seine Stelle tritt) zur Kenntnis zu nehmen, von denen ein großer Auszug in Artikel 5.2 wiedergegeben wird. der CGS.
6.4. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste verantwortungsvoll und maßvoll zu nutzen und davon abzusehen, das Verschwinden des mit dem Sender ausgestatteten Fahrzeugs leichtfertig und inkonsequent zu melden; in diesem Zusammenhang wird der Kunde darauf hingewiesen, dass:
– Die wissentliche Aktivierung des Diebstahl- und/oder Überfallalarms stellt eine strafbare Handlung dar (Artikel 328 des Strafgesetzbuches);
– Er haftet für alle zivil- und/oder strafrechtlichen Folgen, die sich aus einer schuldhaften Aktivierung des Alarmsystems ergeben, einschließlich der Kosten, die von MSE und/oder der Überwachungszentrale getragen werden, sowie für alle Bußgelder, die von den Behörden aufgrund dieser Tatsache verhängt werden.
6.5. Der Kunde stellt MSE von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Nutzer) frei, die sich aus der (ggf. unsachgemäßen) Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden und/oder aus der Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen AGB ergeben.
6.6. Der Abschluss des Vertrages entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber Dritten (z.B. gegenüber dem Versicherungsunternehmen, bei dem er seine Diebstahlversicherung abgeschlossen hat, und gegenüber der Polizei).

– die INCERT-Konformitätserklärung, die von einem INCERT-zertifizierten professionellen Installateur oder einer INCERT-Montagestation ausgestellt wurde, seiner Versicherungsgesellschaft zur Verfügung zu stellen, wenn dies im Rahmen seiner Diebstahlversicherung erforderlich ist,
– gegebenenfalls das Verschwinden seines Fahrzeugs bei der Versicherungsgesellschaft, bei der er seine Diebstahlversicherung abgeschlossen hat, und der örtlichen Polizeibehörde zu melden.
6.7. Der Kunde ist verpflichtet, MSE unverzüglich und schriftlich zu informieren, wenn:
– Änderung ihrer Kontaktdaten (Name / Firmenname, Wohnadresse / Firmensitz, E-Mail-Adresse, G.S.M.-Nummer usw.);
– Änderung der Identifikationsdaten des Fahrzeugs und/oder des Senders, der an dem mit einem Trackingsystem ausgestatteten Fahrzeug angebracht ist (aufgrund einer Veräußerung des Fahrzeugs, einer Änderung des Senders, der Installation des Senders in einem anderen Fahrzeug usw.);
– Auftreten eines Vorfalls, der den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs und/oder des Anti-Diebstahl-Trackers beeinträchtigen könnte (Unfall, starker Aufprall usw.);
– Änderung der Identität der Kontaktperson;
– falls zutreffend, Änderung der Identität des Versicherungsunternehmens, bei dem es gegen Diebstahl versichert ist.
6.8. Der Kunde ist verpflichtet, MSE schriftlich zu informieren, wenn das mit dem Tracker ausgestattete Fahrzeug einem Dritten zur Verfügung gestellt wird oder wenn das Fahrzeug abhanden kommt (z.B. durch Vermietung oder Verpfändung).
Das Eintreten eines dieser Ereignisse berechtigt den Kunden weder zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages, noch zur Nichterfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag, noch zur Rückforderung bereits gezahlter Entgelte.
6.9. Der Kunde darf den Vertrag nur dann an einen Dritten abtreten, wenn er die folgenden kumulativen Anforderungen erfüllt:
– Der Kunde muss MSE vor der Abtretung schriftlich die Kontaktdaten des Übernehmers und der neuen Kontaktperson mitteilen;
– Die Abtretung wird erst wirksam, wenn der Übernehmer die tatsächliche Übernahme des Vertrages und seine Kontaktdaten sowie die der neuen Kontaktperson schriftlich gegenüber MSE bestätigt hat.
Im Falle einer Abtretung des Vertrages gemäß den vorgenannten Bedingungen wird MSE keine Rückerstattung vornehmen.
7. Sanktionen bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
7.1. Im Falle der Nichtzahlung der Vergütung zu den vereinbarten Bedingungen und allgemein der Nichteinhaltung der finanziellen Verpflichtungen durch den Kunden ist MSE berechtigt, neben den im allgemeinen Recht und in diesem Artikel vorgesehenen Abhilfen die Zahlung der folgenden Verzugszinsen und Pauschalentschädigungen zu verlangen.
– Für Geschäftskunden: ohne vorherige Benachrichtigung oder Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 15% pro Jahr sowie eine Pauschalentschädigung in Höhe von 150 EUR zur Deckung der administrativen Kosten für die Eintreibung;
– Für Verbraucherkunden : Nach Versand einer Mahnung in Form einer ersten Zahlungserinnerung und nach Ablauf einer Frist von mindestens 14 Kalendertagen, die am dritten Werktag nach dem Versand der Mahnung beginnt, werden Verzugszinsen in Höhe des in Artikel 5, Absatz 2 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr genannten Satzes sowie eine Pauschalentschädigung in Höhe von 30 EUR zuzüglich 10% des geschuldeten Betrags zwischen 150,01 EUR und 500 EUR zur Deckung der Verwaltungskosten für die Einziehung berechnet.
7.2. Im Falle der Nichtzahlung der Vergütung gemäß den vereinbarten Bedingungen und allgemein der Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtungen durch den Kunden oder im Falle der Extraktion der Tag-Karte und/oder ihrer Verwendung in einem anderen System als dem ursprünglichen Tag ist MSE berechtigt, zusätzlich zu den im allgemeinen Recht und in diesem Artikel vorgesehenen Abhilfemaßnahmen die Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise auszusetzen, ohne weitere Mahnung oder Benachrichtigung, ohne die Genehmigung eines Gerichts einzuholen und ohne dem Kunden eine Entschädigung zu zahlen.
Im Falle einer Aussetzung der Dienste muss der Kunde bei der Reaktivierung der Dienste eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,79€ + MwSt. entrichten.
7.3. Ungeachtet des Vorstehenden kann MSE den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch einfache schriftliche Mitteilung kündigen, ohne zuvor die Genehmigung eines Gerichts einholen zu müssen und ohne dem Kunden eine Entschädigung zahlen zu müssen, insbesondere wenn der Kunde dies tut:
– fünfzehn (15) Tage nach einer formellen Inverzugsetzung (sofern eine solche Inverzugsetzung nicht zwecklos geworden ist) keine Abhilfe für die Nichterfüllung einer ihrer vertraglichen Verpflichtungen geschaffen hat;
– seine fälligen Schulden nicht begleichen kann, seine Zahlungen einstellt oder einzustellen droht, für insolvent erklärt wird, in Liquidation geht oder andere Anzeichen von Insolvenz aufweist ;
– die Karte aus der Bake entnommen hat oder sie in einem anderen System als der ursprünglichen Bake verwendet.
7.4. Die Ausübung der verschiedenen Optionen durch MSE gemäß diesem Artikel erfolgt unbeschadet der anderen Rechte von MSE gemäß dem allgemeinen Recht, einschließlich des Rechts auf Einleitung eines Gerichtsverfahrens, einschließlich eines Strafverfahrens.
8. Garantie und Haftungsbeschränkung
8.1. MSE wird sich nach besten Kräften darum bemühen, dass die erbrachten Dienstleistungen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
8.2. Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist die Haftung von MSE:
– kann nur für Schäden haftbar gemacht werden, die direkt und ausschließlich auf ein schwerwiegendes Versagen von MSE und/oder seinen Mitarbeitern zurückzuführen sind, das nicht auf einen Fehler und/oder eine Fahrlässigkeit des Kunden, der Überwachungszentrale, von QTE und/oder Meta System zurückzuführen ist;
– ist in jedem Fall auf die Höhe der jährlichen ACTVA-Vergütung für die Dienste, die die Haftung begründen, beschränkt (Höchstgrenze);
– in keinem Fall für immaterielle und/oder indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betriebsverluste, Einkommens-/Umsatzverluste, Geschäftsunterbrechungen, Datenverluste oder -beschädigungen und/oder Geschäftsschäden in Verbindung mit einem Ausfall von MSE, haftbar gemacht werden.
8.3. MSE lehnt jede Haftung ab:
– im Falle einer Nichtaktivierung der Dienste aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Lizenzen, wenn diese Nichtverfügbarkeit nicht von ihm zu verantworten ist;
– bei Ausfällen der Beacons und/oder Mängeln bei deren Installation, die nicht auf ein Verschulden von MSE zurückzuführen sind (der Kunde ist in diesem Fall weder berechtigt, seine Verpflichtungen (insbesondere Zahlungsverpflichtungen) gegenüber MSE auszusetzen, noch den Vertrag zu kündigen);
– wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seiner Versicherungsgesellschaft nicht erfüllt und/oder es versäumt, das Verschwinden des Fahrzeugs bei der örtlichen Polizei zu melden;
– bei Ausfällen / Versäumnissen der ZAS, QTE und/oder des Meta-Systems;
– für die Reaktion der Polizei auf die Anrufe der Überwachungszentrale.
Es gibt keine gesamtschuldnerische Haftung oder Haftung in solidum zwischen MSE, der Überwachungszentrale, QTE und/oder dem professionellen Installateur / der INCERT-zertifizierten Montagestation. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Vorhandensein eines kompatiblen Telekommunikationsnetzes für das Funktionieren der Dienste unerlässlich ist. Es obliegt dem Kunden, sich über die Existenz eines solchen Netzes in dem Gebiet zu informieren, in dem er den betreffenden Dienst in Anspruch nehmen möchte.
8.4. Der Kunde verpflichtet sich und garantiert, dass die Person(en), die den Vertrag in seinem Namen abschließt/abschließen, ordnungsgemäß bevollmächtigt ist/sind, ihn zu vertreten.
9. Vertraulichkeit
9.1. Solange vertrauliche Informationen von MSE nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, und ohne zeitliche Begrenzung, verpflichtet sich der Kunde, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu gewährleisten und zu wahren.
Insbesondere wird der Kunde die Vertraulichen Informationen nicht in irgendeiner Weise an Dritte weitergeben, es sei denn:
– soweit eine solche Offenlegung für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich ist und unter der Voraussetzung, dass diese Dritten sich bereit erklären, in Bezug auf alle so offengelegten vertraulichen Informationen an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden zu sein, die den in den AGB enthaltenen Verpflichtungen gleichwertig sind; oder
– soweit es sich um eine Mitteilung handelt, die von den geltenden Vorschriften und/oder einer Behörde verlangt wird, nach vorheriger Mitteilung an MSE, um dem Kunden bzw. der Kundin die Möglichkeit zu geben, eine solche Mitteilung abzulehnen, es sei denn, eine solche Mitteilung ist nach den geltenden Vorschriften nicht zulässig.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen nur für die Zwecke/Bedürfnisse zu nutzen, für die er sie erhalten hat, und stellt sicher, dass seine Mitarbeiter an eine Geheimhaltungsverpflichtung gebunden sind, die der in dieser Bestimmung enthaltenen gleichwertig ist.
9.3. Alle vom Kunden erhaltenen vertraulichen Informationen in jeglichem Format, Medium oder Form (einschließlich Dokumente, E-Mails und andere Speichermedien) sind und bleiben Eigentum von MSE.
10. Höhere Gewalt
10.1. Die Nichterfüllung einer oder mehrerer vertraglicher Verpflichtungen oder die verspätete Erfüllung durch MSE gilt nicht als Nichterfüllung durch MSE, sofern die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung unmittelbar auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.
10.2. Wenn MSE von einem Ereignis höherer Gewalt im Sinne dieses Artikels betroffen ist, wird MSE:
– den Kunden unverzüglich schriftlich über die Umstände und deren Folgen informieren;
– sich mit dem Kunden über geeignete vorläufige Maßnahmen beraten und mit der gebotenen Sorgfalt versuchen, die Ursache für die Nichterfüllung oder Verzögerung zu beseitigen oder zu beheben; und
– ihren Verpflichtungen so schnell wie vernünftigerweise möglich nachkommen, nachdem die Ursache für die Nichterfüllung oder Verzögerung nicht mehr gegeben ist.
10.3 Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als zwei (2) Monate andauert, kann jede Partei den Vertrag per E-Mail kündigen, ohne dass die andere Partei dadurch einen Anspruch auf Entschädigung erhält.
10.4 MSE haftet nicht für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung oder die vollständige oder teilweise Aussetzung der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen, wenn sie nachweist, dass die Last der Erfüllung dieser Verpflichtung durch das Eintreten eines unvorhersehbaren Ereignisses, das außerhalb ihrer Kontrolle liegt und von dem vernünftigerweise nicht erwartet werden konnte, dass sie es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Betracht zieht, erhöht wird.
11. Verarbeitung personenbezogener Daten
11.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch MSE und unter bestimmten Umständen durch QTE wird in der Datenschutzrichtlinie von MSE erläutert, die den AGB beigefügt ist. Die Datenschutzrichtlinie von MSE ist ein integraler Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Kunden und MSE.
11.2. Der Kunde bleibt für seine Verpflichtungen gemäß der Allgemeinen Verordnung (EU) 2016/679 über den Schutz von Daten und gemäß diesen AGB verantwortlich. Je nach den Umständen kann der Kunde als Verantwortlicher für die Daten der Nutzer / Kontaktperson sowie für die Geolokalisierungsdaten angesehen werden. Insbesondere wenn der Kunde einen Tracker in ein Fahrzeug einbauen lässt und die Dienstleistungen zugunsten eines Nutzers/Kontaktperson in Anspruch nimmt, ist der Kunde dafür verantwortlich, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten und insbesondere, falls zutreffend, die Zustimmung der betroffenen Person sicherzustellen.
12. Geistiges Eigentum
Die Texte, Namen, Logos, Layouts, Illustrationen und andere Elemente in Bezug auf die Dienstleistungen, die auf der Website / in den Verkaufsunterlagen von MSE erscheinen, sind durch alle Rechte an geistigem Eigentum geschützt, die möglicherweise Anwendung finden. Alle diese Elemente sind Eigentum von MSE und/oder eines Dritten, von dem MSE die erforderlichen Genehmigungen erhalten hat. Jede Vervielfältigung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MSE strengstens untersagt. Alle diesbezüglichen Anfragen sind an MSE per E-Mail an folgende Adresse zu richten: info@mseurope.be.
13. Beschwerden und außergerichtliche Streitbeilegung
13.1. Für eventuelle Beschwerden kann sich der Kunde an den Kundendienst von MSE wenden (Telefon: +32 (0)2 223 08 63 // E-mail: metatrak@mseurope.be/ Postanschrift: Chaussée de Bruxelles 135A bte 3, B-1310 La Hulpe (Belgien)).
13.2 Wenn der Verbraucher bereits versucht hat, die Streitigkeit direkt mit MSE beizulegen, ohne zu einer Lösung zu gelangen, kann der Verbraucher die Streitigkeit oder Beschwerde dem unabhängigen Dienst des Service de Médiation pour le Consommateur ASBL (BCE 0553.755.479) unterbreiten. Boulevard du Roi Albert II 8 Bte 1 – 1000 Brüssel (Tel.: 02/702.52.20 / Fax: 02/808.71.29 / Mail: contact@mediationconsommateur.be / https://www.mediationconsommateur.be/fr).
13.3. Im Falle einer Beschwerde über einen online geschlossenen Vertrag (falls anwendbar) kann sich der Verbraucher auch an die auf europäischer Ebene entwickelte Online Dispute Resolution Platform wenden, um zu versuchen, die Streitigkeit mit MSE außergerichtlich beizulegen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
14. Nichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB für unwirksam oder undurchführbar erklärt werden, so vereinbaren die Parteien, dass die übrigen Bestimmungen dieser AGB fortbestehen, es sei denn, die unwirksame Bestimmung ist eine wesentliche Bestimmung und die AGB können nicht in gutem Glauben unter Wahrung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts der Rechte und Pflichten der Parteien geändert werden. Die Parteien vereinbaren, die aufgehobene Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die der aufgehobene Bestimmung so nahe wie möglich kommt und sich an den Geist der aufgehobene Bestimmung hält.
15. Beweis
Zwischen den Parteien können Transaktionen, Netzoperationen, elektronische Kommunikationen, Verbindungen und andere elektronische Manipulationen mit Hilfe von .log-Dateien, E-Mails und Transaktionsdateien, die von MSE auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden können, nachgewiesen werden. Der Kunde akzeptiert die Beweiskraft dieser Daten. Diese Beweismöglichkeit hindert die Parteien nicht daran, andere gesetzlich zulässige Beweismittel zu verwenden.
16. Auslegung
Im Falle von Zweifeln über die Auslegung dieser AGB hat die französische Version Vorrang vor der niederländischen Version.
17. Anwendbares Recht und zuständige Gerichte
17.1. Diese AGB und das Zustandekommen, die Erfüllung und die Auslegung des Vertrags unterliegen belgischem Recht, unbeschadet des Rechts von Verbrauchern, die ihren Wohnsitz außerhalb des belgischen Hoheitsgebiets haben, sich auf die zwingenden Bestimmungen ihres nationalen Rechts zu berufen.
17.2. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien über das Zustandekommen, die Ausführung und die Auslegung dieser AGB und des Vertrags, die nicht gütlich beigelegt werden können, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der französischsprachigen Gerichte in Brüssel, unbeschadet des Rechts der Verbraucher, sich auf die Bestimmungen der Verordnung (EU) nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

ANHANG I: MSE-DATENSCHUTZRICHTLINIE FÜR DIE DIENSTE
1. Allgemeines
Mobile Systems Europe S.R.L., Gesellschaft belgischen Rechts mit der Adresse Chaussée de Bruxelles 135A bte 3, B-1310 La Hulpe und registriert bei der EZB unter der Unternehmensnummer 0879.633.414, info@mseurope.be, Bankkontonummer: BE86 0014 8134 0550 / Versicherungsträger: AG Insurance / nr. der Police: 99578477 (nachfolgend „MSE“), Dienstleistungen wie im Dienstleistungsvertrag und im INCERT-Dienstleistungsvertrag („Dienstleistungen“) beschrieben, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (nachfolgend die „AGB“) erbracht. MSE hat einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernannt, der unter dpo@mseurope.be erreichbar ist.
Der MSE-Dienstleistungsvertrag und der INCERT-Dienstleistungsvertrag werden zusammen als „Vertrag“ bezeichnet.
Die Definitionen des Vertrags und der AGB finden hierauf Anwendung.
2. Rollen und Beteiligte
Die vorliegende Datenschutzrichtlinie (die „MSE-Datenschutzrichtlinie“) ist Teil der AGB und informiert darüber, wie MSE die personenbezogenen Daten der Kunden und/oder Nutzer verarbeitet.
i. Kunden: „Verbraucher“, d.h. natürliche Personen, die die Dienste von MSE zu Zwecken erwerben, die nicht zu ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit gehören; und „Gewerbetreibende“, d.h. natürliche oder juristische Personen, die die Dienste von MSE im Rahmen der nachhaltigen Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, jedoch nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs erwerben. Gewerbetreibende können die Dienste für ihre eigene Nutzung oder für den Nutzen eines Nutzers erwerben.
ii. Nutzer: Einzelpersonen (natürliche Personen), die in direkter Beziehung zu den Kunden stehen und die die Dienste aufgrund eines Vertrags zwischen MSE und einem Kunden in Anspruch nehmen. Der Nutzer gilt auch als die Kontaktperson (POC) oder der Fahrer des Fahrzeugs, an dem der Beacon angebracht wurde.
MSE tritt als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf, je nach den verschiedenen Verarbeitungen und verschiedenen Beteiligten je nach Eigenschaft des Kunden, gemäß den geltenden Vorschriften.
MSE sorgt für die Einhaltung der Verpflichtungen, die in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (die „DSGVO“) oder in anderen Vorschriften des Unionsrechts oder des Rechts der Mitgliedstaaten über den Schutz von Daten, insbesondere über die Vertraulichkeit und Sicherheit solcher Daten, festgelegt sind.
MSE erbringt die Dienste in Zusammenarbeit mit den folgenden „Partnern“:
– Quasar Telematics Europe S.r.l. („QTE“): eine Gesellschaft nach italienischem Recht mit Sitz in Via Meuccio Ruini n.10, 42124 Reggio Emilia, Italien; eingetragen unter der Nummer: IT02650440353;
o https://www.qtelematics.eu/
o dpo@qtelematics.eu
– Security Monitoring Centre („Überwachungszentrale“): Gesellschaft belgischen Rechts, Avenue Charles Quint 345, in 1083 Ganshoren / EZB: 0454.284.850; zugelassenes Bewachungsunternehmen Nr. 16.1027.01 / INCERT TB-0004 zertifizierte Zentrale / IBAN BE 42 0017 3457 5154 / Versicherungsgesellschaft: ACE EUROPEAN GROUP LTD / Policennummer: 7.500.206
o +32 (0)2 646 08 42
o info@smc-net.be
o https://securitymonitoringcentre.be/en/homepage
Die persönlichen Daten des Kunden und/oder der Nutzer werden an die Partner zur Ausführung der Dienstleistungen weitergeleitet. Ohne diese Übertragung können die Dienstleistungen nicht erbracht werden.
3. Die verschiedenen Arten der Verarbeitung personenbezogener Daten durch MSE
MSE wird die personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke und Aktivitäten verarbeiten:
3.1. Ausführung der Dienstleistungen
3.1.1. Zweck: Jegliche Verarbeitung, die für die Erfüllung des Vertrages und die Erbringung der Dienstleistungen gemäß den AGB erforderlich ist, was Aktivitäten wie die Kodierung und Verarbeitung von Daten durch die Plattformen von MetaTrak / QTE und MSE, die Kommunikation mit Partnern oder Dritten (wie z.B. der Polizei), die Unterstützung des Kunden und/oder des Nutzers im Falle eines Vorfalls, die Verwaltung von Mitteilungen an den Kunden und/oder den Nutzer, die Verwaltung/Bereitstellung der Neben- und Unterstützungsdienste, die Verwaltung spezifischer Anfragen des Kunden und/oder des Nutzers umfasst.
3..1.2. Kategorien personenbezogener Daten des Kunden und ggf. des Nutzers: Identifikationsdaten des Kunden und der Nutzer, Identifikationsdaten des Fahrzeugs, Ad-hoc-Geolokalisierung des Fahrzeugs, Tonaufzeichnungen von Telefongesprächen, Benachrichtigungen an Kunden, Nutzer, Partner und/oder Dritte (für die Erbringung von Nebenleistungen), Kundensupportanfragen, usw.
3.1.3. Rechtsgrundlagen:
– In Bezug auf Kunden – natürliche Personen (PP):
o die Erfüllung eines Vertrags, an dem der Kunde beteiligt ist (Artikel 6.1.b) DSGVO), und
o im Falle einer spezifischen oder Ad-hoc-Anfrage die Zustimmung (6.1.a) DSGVO).
– In Bezug auf die Nutzer:
o Das legitime Interesse von MSE und/oder QTE an der Bereitstellung, Verwaltung und Administration ihrer Dienste, der Beantwortung von Kundenanfragen, der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und der Bereitstellung angemessener und geeigneter Dienste (Artikel 6.1.f. DSGVO).
o Das legitime Interesse des Kunden an der Sicherheit seines Eigentums und der Erfüllung seiner Versicherungspflichten. Für weitere Informationen über die Rechtsgrundlage, die für die Verarbeitung durch oder im Auftrag des Kunden gilt, ist der Nutzer dafür verantwortlich, sich beim Kunden (d. h. der Körperschaft, über die der Nutzer die Dienste in Anspruch nimmt) zu erkundigen.
o Im Falle einer spezifischen oder Ad-hoc-Anfrage beruht die Verarbeitung auf der Einwilligung des Nutzers (6.1.a) DSGVO).
– Für PP-Kunden und Nutzer:
o Bestimmte personenbezogene Daten sind gemäß dem Königlichen Erlass vom 17. Mai 2002 zur Regelung der Methoden von Überwachungszentralen, die Tracking-Systeme verwenden, erforderlich, und die betreffenden Verarbeitungen basieren daher auf einer gesetzlichen Verpflichtung (6.1.c) DSGVO). Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung von Daten zur Identifizierung der Kontaktperson und des Fahrzeugs sowie für die Geolokalisierung des Fahrzeugs im Falle eines Zwischenfalls.
3.1.4. Aufbewahrung: Personenbezogene Daten werden für die Dauer des Vertrags und 30 Tage nach Beendigung des Vertrags aufbewahrt. Alle personenbezogenen Daten, die in Dokumenten enthalten sind, die rechtliche Auswirkungen haben können, werden für zehn Jahre nach Beendigung des Vertrags oder dem Datum des Dokuments archiviert, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und um die Interessen von MSE im Falle eines Rechtsstreits zu verteidigen.
Geolokalisierungsdaten
Bitte beachten Sie, dass MSE und die Partner im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste Geolokalisierungsdaten verarbeiten müssen. Unter Artikel 5.3 der Richtlinie 2002/58 über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation ist diese Verarbeitung unbedingt erforderlich, um einen Dienst der Informationsgesellschaft bereitzustellen, der von einem Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde. In dieser Hinsicht fungiert MSE als Datenverarbeiter für den Kunden, wenn der Kunde die Dienste zugunsten eines Nutzers in Anspruch nimmt.
Geolokalisierungsdaten werden verarbeitet, um die Geolokalisierungsdienste, die ein Dienst der Informationsgesellschaft sind, bereitzustellen. In dieser Hinsicht haben der Kunde und die Nutzer Zugriff auf die MetaTrak-Anwendung, um die Standortdaten zu verwalten und ihre Einstellungen zu administrieren. Der Kunde und/oder der Nutzer können die Geolokalisierungsfunktion jederzeit in der MetaTrak-Anwendung oder auf Anfrage bei MSE deaktivieren. Die standardmäßig vorgesehene Speicherdauer ist die Dauer der Aktivierung der Dienste. Der Kunde oder Nutzer kann die Dauer der Speicherung von Geolokalisierungsdaten in der MetaTrak-Anwendung jederzeit ändern und frei bestimmen. Bei Kündigung des Vertrags werden die Geolokalisierungsdaten nach 30 Tagen gelöscht. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen der MetaTrak-Anwendung.
3.2. Verarbeitung zum Zweck der Kundenverwaltung:
3.2.1. Zweck: Jede Verarbeitung, die für die Kundenverwaltung und die Verwaltung der Verträge erforderlich ist, wie z.B. die Verwaltung von Bestellungen, die Überwachung der Lieferung, die Rechnungsstellung, die Kommunikation von Daten zwischen den Partnern, die Änderung von Vertragsdaten usw.
3.2.2. Kategorien von personenbezogenen Daten des Kunden und gegebenenfalls des Nutzers: Daten zur Identifizierung der betroffenen Person, Daten zur Identifizierung des Fahrzeugs, Tonaufzeichnungen von Telefongesprächen, Kommunikation von Verwaltungsinformationen zwischen Partnern usw.
3.2.3. Rechtsgrundlagen:
In Bezug auf die Verarbeitung der Daten von Kunden-PP:
die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist (Artikel 6.1.b) DSGVO), und in Bezug auf die Nutzer: das legitime Interesse von MSE und ggf. QTE, ihre Kunden zu verwalten und zu betreuen, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, ihr Angebot zu entwickeln und zu innovieren und angemessene und geeignete Dienstleistungen zu erbringen (Artikel 6.1.f) DSGVO).
3.2.4. Aufbewahrung: Personenbezogene Daten werden für die Dauer des Vertrags und sechs Monate nach Beendigung des Vertrags aufbewahrt. Alle personenbezogenen Daten, die in Dokumenten enthalten sind, die rechtliche Auswirkungen haben können, werden für zehn Jahre ab dem Ende des Vertrags oder dem Datum des Dokuments archiviert, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und um die Interessen von MSE im Falle eines Rechtsstreits zu verteidigen.
3.3. Verarbeitung zu Werbezwecken:
3.3.1. Zweck: Sofern der Kunde ausdrücklich zustimmt, verarbeitet MSE die Daten des Kunden zum Zweck der Erstellung von Kaufprofilen und der Zusendung von Werbemitteilungen.
3.3.2. Kategorie der personenbezogenen Daten des Kunden: Name, E-Mail-Adresse und Kaufhistorie.
3.3.3. Rechtsgrundlage: Diese Verarbeitung beruht auf der Einwilligung des Empfängers (6.1 a) DSGVO). Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen, indem er eine kostenlose E-Mail an folgende Adresse schickt: dpo@mseurope.be oder über den Link, der in der kommerziellen Kommunikation enthalten ist
3.3.4. Aufbewahrung: Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Vertrages und zwei Jahre nach Beendigung des Vertrages aufbewahrt oder solange der Empfänger der Werbesendungen sich nicht aus der Mailingliste ausgetragen hat (durch die in den E-Mails enthaltene Option).
4. Empfänger der Daten
Personenbezogene Daten können unter bestimmten Umständen an Dritte, Auftragsverarbeiter und/oder die Partner weitergegeben werden.
4.1. Dritte
MSE kann unter bestimmten Umständen personenbezogene Daten weitergeben:
– wenn MSE aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung dazu verpflichtet ist;
– wenn MSE im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf des Unternehmens oder der Vermögenswerte oder der Abtretung von Verträgen tätig wird;
– wenn dies für die Erfüllung der AGB oder anderer Verträge erforderlich ist;
– wenn dies erforderlich ist, um die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von MSE, seinen Kunden oder anderen zu schützen.
MSE ist nicht verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Dritte. Diese Verarbeitung erfolgt unter der Verantwortung dieser Dritten. Bei Anfragen oder Fragen können sich die betroffenen Personen direkt an die betreffenden Dritten wenden.
4.2. Subunternehmer
MSE greift auf Subunternehmer zurück (z.B. IT-Infrastruktur, Server im Ausland), die personenbezogene Daten auf Anweisung von MSE und in deren Auftrag verarbeiten. In diesem Fall verpflichtet sich MSE, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Daten und die Integrität der Daten zu gewährleisten, und, wenn die Subunternehmer außerhalb des EWR ansässig sind, ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (z.B. Vertragsklauseln, die auf einfache Anfrage per E-Mail eingesehen werden können dpo@mseurope.be).
4.3. Partner
MSE übermittelt personenbezogene Daten an die Partner (QTE und die Überwachungszentrale) im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages. Ohne diese Übertragung können die Dienstleistungen nicht erbracht werden. Besuchen Sie die Webseiten der Partner für weitere Informationen:
– https://securitymonitoringcentre.be/en/homepage
– https://www.qtelematics.eu/
5. Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit, Widerspruch, Einschränkung und Widerruf der Zustimmung
5.1. Gemäß den Bestimmungen der DSGVO hat der Besucher das Recht:
– kostenlosen Zugang zu seinen personenbezogenen Daten zu verlangen;
– seine personenbezogenen Daten kostenlos berichtigen zu lassen, wenn sie unrichtig oder unvollständig sind;
– die Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen oder sich ihrer Verwendung in den von der DSGVO vorgesehenen Fällen zu widersetzen;
– sich ohne Grund der Verwendung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke des Direktmarketings zu widersetzen;
– die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in den von der DSGVO vorgesehenen Fällen einschränken zu lassen.
In Fällen, in denen die Verarbeitung ihrer Daten auf ihrer Zustimmung beruht, hat die betroffene Person auch das Recht:
– ihre Daten in einem strukturierten Format zu erhalten und sie an ein anderes Unternehmen weiterleiten zu lassen (Recht auf Übertragbarkeit); und
– ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen, indem sie eine kostenlose E-Mail an dpo@mseurope.be schickt.
Um die oben genannten Rechte auszuüben, kann der Besucher den Kundendienst von MSE per E-Mail unter folgender Adresse kontaktieren: metatrak@mseurope.be.
5.2 Der Besucher hat unter allen Umständen das Recht, eine Beschwerde bei der Behörde für den Schutz von Daten einzureichen (Rue de la Presse 35, 1000 Brüssel – contact@apd-gba.be).
6. Kontakt
Bei Fragen oder Beschwerden kann der Besucher den Kundendienst von MSE kontaktieren:
– per Post an den Kundendienst von MSE: Chaussée de Bruxelles 135A bte 3, B-1310 La Hulpe.
– Per E-Mail: metatrak@mseurope.be
7. Geolokalisierung
Der Kunde und/oder der Nutzer verstehen, dass die Verarbeitung von Standortdaten notwendig ist, um die Erfüllung des Vertrags zu ermöglichen, da der Vertrag sonst nicht angemessen und vollständig erfüllt werden kann. Daher verstehen der Kunde und/oder der Nutzer, dass sie mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrags und der Annahme der Dienste die Verarbeitung von Geolokalisierungsdaten anerkennen und akzeptieren. Die Geolokalisierungsfunktion kann in der MetaTrak-Anwendung jederzeit ausgeschaltet werden.
Wenn ein Kunde oder Nutzer per E-Mail oder Telefon eine spezifische Anfrage bezüglich der Geolokalisierung des Fahrzeugs stellt, wird davon ausgegangen, dass er der Verarbeitung von Geolokalisierungs- oder anderen Daten, die zur Ausführung seiner Anfrage erforderlich sind, zugestimmt hat.

ANHANG II: TARIFE, DIE AM 1. JANUAR 2025 GELTEN.

Service Beschreibung Preis inkl. MwSt. (21%) Zeitraum (Monate)
TT1-TT3 Incert PREMIUM 1Y Geolokalisierungsdienst Normen TT1/TT3 zertifiziert von Incert (Versicherungen). Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung(https://lite.metatrak.it / https://metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung. 24-Stunden-Überwachung durch die Überwachungszentrale im Falle eines Diebstahls. Internationales Roaming inbegriffen. 334,00 € 12
TT2-TT4 Incert PREMIUM 1Y Geolokalisierungsdienst Normen TT2/TT4 zertifiziert von Incert (Versicherungen). Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung(https://lite.metatrak.it / https://metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung. 24-Stunden-Überwachung durch die Überwachungszentrale im Falle eines Diebstahls. Internationales Roaming inbegriffen. 334,00 € 12
EasyTrak Smart 1Y SMARTer Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://lite.metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Alarmen. 24-Stunden-Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 99,00 € 12
EasyTrak Fleet 1Y FLEET Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung(https://lite.metatrak.it / https://metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Warnungen. 24-Stunden-Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 121,00 € 12
EasyTrak Fleet 3Y FLEET Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung(https://lite.metatrak.it / https://metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Warnungen. 24-Stunden-Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 326,70 € 36
SecurityTrak Smart 1Y SMARTer Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://lite.metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Alarmen. 24-Stunden-Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 99,00 € 12
SecurityTrak Fleet 1Y FLEET Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung(https://lite.metatrak.it / https://metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Warnungen. 24-Stunden-Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 121,00 € 12
SecurityTrak Fleet 3Y FLEET Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung(https://lite.metatrak.it / https://metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Warnungen. 24-Stunden-Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 326,70 € 36
SecurityTrak Basic 3Y Geolokalisierungsdienst BASIC. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://lite.metatrak.it) und Versand von Benachrichtigungen/Warnungen. Ohne Echtzeit-Tracking. Internationales Roaming inbegriffen. 145,20 € 36
MetaFLEET 1Y MetaFLEET Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://fleet.metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Alarmen. 24-Stunden-Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 166,98 € 12
MetaFLEET 3Y MetaFLEET Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://fleet.metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Alarmen. 24-Stunden-Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 392.04 € 36
TT0 Incert bike 1Y Geolokalisierungsdienst Norm TT0 zertifiziert Incert (Versicherung) für Motorräder. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://lite.metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Alarmen. 24-Stunden-Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 145,20 € 12
TT1-TT3 Incert BASIC 1Y Incert-zertifizierter TT1/TT3-Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://lite.metatrak.it) und ohne Echtzeitverfolgung. 24-Stunden-Überwachung durch die Überwachungszentrale im Falle eines Diebstahls. Internationales Roaming inbegriffen. 254,00 € 12
TT2-TT4 Incert BASIC 1Y Incert-zertifizierter TT2/TT4-Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung (https://lite.metatrak.it) und ohne Echtzeitverfolgung. 24-Stunden-Überwachung durch die Überwachungszentrale im Falle eines Diebstahls. Internationales Roaming inbegriffen. 254,00 € 12
T110 Start 1Y FLEET Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „MetaTrak Plus“ + Zugriff auf die Webanwendung(https://lite.metatrak.it / https://metatrak.it) mit Echtzeitverfolgung und Versand von Benachrichtigungen/Warnungen. 24-Stunden-Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 121,00 € 12
Pulsar 3Y PULSAR Geolokalisierungsdienst. Mobile Client-Anwendung „Pulsar“. 24-Stunden-Überwachungszentrale, die im Falle eines Diebstahls zur Verfügung steht. Internationales Roaming inbegriffen. 99,00 € 36

Nach der Aktivierung (1. Kommunikation der installierten Box) gilt der Dienst als aktiviert und kann bis zur Verlängerung des Zeitraums nicht mehr geändert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter metasystem.be/de/metatrak-plus-2/ und metasystem.be/de/metatrak-pulsar-2/.