ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
(gültig ab dem 1. Februar 2026)
1. Definitionen
Im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (kurz: „AVB“):
1.1. „Ware“: Jede bewegliche Sache, die nicht dem außerhandelbaren Verkehr entzogen ist.
1.2. „Kunden“: Umfassen sowohl:
- „Verbraucher“, d. h. natürliche Personen, die bei MSE eine Ware zu Zwecken erwerben, die nicht ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit zuzurechnen sind; als auch
- „Unternehmer“, d. h. natürliche Personen oder juristische Personen, die bei MSE eine Ware im Rahmen der nachhaltigen Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit erwerben.
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln die von MSE an unternehmerische Kunden und Verbraucher getätigten Verkäufe über jeden Bestellkanal, jeweils nach dem darauf anwendbaren Rechtsregime.
1.3. „Vertrag“: Vereinbarung über den Verkauf von Ware(n), geschlossen zwischen dem Kunden und MSE.
1.4. „Allgemeine Servicebedingungen“ (kurz: „ASB“): Die Allgemeinen Servicebedingungen von MSE, anwendbar auf Dienstleistungsverträge und insbesondere auf Telematik- oder Geolokalisierungsleistungen.
1.5. „Vertrauliche Informationen“: Sämtliche Informationen oder Daten (technischer oder sonstiger Art) sowie jedes Know-how, unabhängig von Form, Format und Träger, die die Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Produkte von MSE betreffen und die MSE dem Kunden im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt.
1.6. „Höhere Gewalt“: Alle Umstände, die außerhalb und unabhängig vom vernünftigen Willen von MSE liegen, die MSE hinsichtlich ihres Eintritts oder ihrer Folgen vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte und die MSE daran hindern, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ordnungsgemäß zu erfüllen.
1.7. „Meta System“: Meta Electronics s.r.l., Gesellschaft italienischen Rechts, mit Sitz in Italien, Via Mazzini 230, 40046 Alto Reno Terme (BO), eingetragen unter der Nummer 02720910229, erreichbar unter dpo@metasystem.it / privacy@metasystem.it.
1.8. „Phonocar“: Phonocar S.p.A., Gesellschaft italienischen Rechts, mit Sitz in Italien, Via F.lli Cervi, 167c – 42124 Reggio Emilia (RE), eingetragen unter der Nummer 00421600354, erreichbar unter info@phonocar.be.
1.9. „MSE“: Mobile Systems Europe S.R.L., Gesellschaft, die Produkte und Dienstleistungen, insbesondere Geolokalisierung, zum Verkauf anbietet, mit Sitz Avenue de Tervueren 402, 1150 Brüssel, eingetragen bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0879.633.414, Tel.: +32 (0)2 223 08 63, E-Mail: info@mseurope.be / Bankkontonummer: BE86 0014 8134 0550 / Versicherer: AG Insurance / Policen-Nr.: 99578477.
1.10. „Partei“: MSE oder der Kunde (zusammen die „Parteien“).
2. Annahme der allgemeinen Bedingungen und Vertragsabschluss
2.1. Allein durch die Bestellung von Ware(n) (mündlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail oder auf jede andere Weise), durch die Annahme eines Angebots von MSE, durch die Bezahlung einer Rechnung oder durch den Erhalt von von MSE gelieferter Ware(n) erkennt der Kunde an, von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen, und verzichtet darauf, sich auf eigene allgemeine Bedingungen zu berufen.
2.2. Im Rahmen von Verkäufen über den Online-Shop von Mobile Systems Europe SRL gilt die Bestätigung der Bestellung durch den Kunden, nach Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, als vollständige und uneingeschränkte Annahme derselben.
2.3. Der Kunde ist gebunden, sobald er Waren bei MSE schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestellt. Eine Stornierung für eine bereits in Bearbeitung befindliche Bestellung wird nicht akzeptiert.
2.4. Im Falle eines vorherigen Angebots von MSE kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.
2.5. Mangels eines vorherigen Angebots von MSE kommt der Vertrag mit der Annahme der Bestellung des Kunden durch MSE zustande. Diese Annahme kann stillschweigend erfolgen und sich aus der Lieferung der bestellten Waren ergeben. Diese Allgemeinen Bedingungen bleiben auch bei stillschweigender Annahme anwendbar.
2.6. Es wird vermutet, dass die Person, die die Bestellung aufgibt, hierzu befugt ist. Sie haftet stets gesamtschuldnerisch und unteilbar für die Bezahlung der Rechnung, die sich auf die Bestellung bezieht.
2.7. Angaben auf der Website, Kataloge oder andere Werbe- oder Promotionsunterlagen von MSE stellen kein verbindliches Angebot dar. Die Eigenschaften der angebotenen Waren können von MSE ohne vorherige Ankündigung geändert werden. MSE kann den Verkauf einer Ware auch einstellen.
2.8. Bei Sonderangeboten, die mehrere Waren oder Dienstleistungen betreffen, berechtigt die Bestellung nur eines Teils dieser Waren oder Dienstleistungen nicht zur Inanspruchnahme des Sonderangebots. Die Waren und/oder Dienstleistungen werden dann zu den zum Zeitpunkt der Bestellerfassung geltenden Preisen geliefert.
3. Anwendungsbereich der allgemeinen Bedingungen
3.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die zwischen MSE und dem Kunden geschlossenen Verträge. Sie werden im Rahmen des Vertrags zwischen MSE und dem Kunden abgeschlossen und sind integraler Bestandteil desselben.
3.2. Die Allgemeinen Servicebedingungen von MSE gelten für Dienstleistungsverträge.
3.3. Wenn eine Bestellung oder ein angenommenes Angebot zugleich den Verkauf von Ware(n) und die Erbringung von Dienstleistung(en) betrifft, ist davon auszugehen, dass daraus zwei Verträge entstehen: ein Kaufvertrag, der den Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegt, und ein Dienstleistungsvertrag, der den Allgemeinen Servicebedingungen unterliegt. Sollte dieser Ansatz nicht möglich sein, mit der Folge, dass nur ein einziger Vertrag besteht, der sowohl Verkaufs- als auch Dienstleistungselemente enthält, finden die Allgemeinen Verkaufsbedingungen auf die Verkaufselemente und die Allgemeinen Servicebedingungen auf die Dienstleistungselemente Anwendung. Bei Zweifel darüber, ob ein Aspekt eines solchen Vertrags einen Verkauf oder eine Dienstleistung darstellt, hat die Anwendung der Allgemeinen Servicebedingungen Vorrang.
3.4. Diese AVB schließen die Anwendung sämtlicher Bedingungen aus, die in Dokumenten des Kunden und/oder Dritter enthalten sind, selbst wenn diese Dokumente später datiert sind.
3.5. Es ist möglich, dass die Parteien besondere Bedingungen schriftlich vereinbart haben. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AVB und solchen besonderen Bedingungen haben die besonderen Bedingungen Vorrang.
3.6. Die Tatsache, dass MSE sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf diese Allgemeinen Bedingungen und/oder auf eine Pflichtverletzung der anderen Partei beruft, kann in keinem Fall als Verzicht ausgelegt werden, sich später darauf zu berufen.
4. Preise
4.1. Die in den Angeboten von MSE, in ihrem Katalog und auf ihrer Website angegebenen Preise sind in Euro exkl. MwSt. (außer im für Verbraucher bestimmten Shop, wo die Preise inkl. MwSt. (21 %) angegeben sind), gegebenenfalls einschließlich Recupel, Bebat und anderer Umweltabgaben, sofern nicht anders angegeben.
4.2. Die Preise umfassen weder Versand- und/oder Lieferkosten noch andere Verwaltungskosten. Wir informieren Sie über die Einzelheiten dieser Kosten auf unserer Website (wo der Transportpreis im Warenkorb angezeigt wird, sobald die Lieferadresse vervollständigt ist) oder gegebenenfalls auf Anfrage.
4.3. MSE behält sich vor, den Kunden zwecks Preisrevision zu kontaktieren, wenn der Preis eines der Bestandteile oder Materialien, die Teil der bestellten Ware sind, zwischen dem Bestelldatum und dem Datum, an dem das Produkt zur Übergabe an den Kunden oder den Transporteur bereit ist, erheblich gestiegen ist. Unter einer erheblichen Steigerung versteht man eine Veränderung von mindestens 5 % des Preises des betreffenden Bestandteils. In diesem Fall werden die Parteien entweder eine Einigung über einen neuen Preis erzielen oder MSE kann sich weigern, die Ware zum ursprünglichen Preis zu verkaufen, mit der Folge, dass ein etwaig geschlossener Kaufvertrag automatisch als aufgelöst gilt, ohne Einschaltung des Richters und ohne dass eine Entschädigung von einer Partei an die andere geschuldet wäre. In diesem Fall kann der Verbraucher die Bestellung kostenfrei stornieren.
4.4. Es kann vorkommen, dass der auf der Website oder in anderen Mitteilungen von MSE lediglich indikativ angegebene Preis aufgrund eines Fehlers falsch ist. In diesem Fall kann MSE entscheiden, Sie zu kontaktieren, Ihnen den korrekten Preis mitzuteilen, um den Fehler zu berichtigen, und sich weigern, Ihnen die Ware zum falschen Preis zu verkaufen, ohne dass eine Entschädigung von einer Partei an die andere geschuldet wäre.
4.5. Aktionen und Sonderangebote gelten nur solange der Vorrat reicht.
4.6. Falls MSE Kosten entstehen, wird MSE den Kunden informieren und ihm auf Anfrage Belege sowie die entsprechende Rechnung übermitteln. Der Kunde kann die geschuldeten Beträge dann in Euro bezahlen.
4.7. Die von MSE akzeptierten Zahlungsarten sind diejenigen, die im Online-Shop angeboten werden, und variieren je nach Kundenprofil. Für bestimmte Zahlungsarten können zusätzliche Gebühren anfallen. Ist dies der Fall, wird dies im Zahlungsprozess angegeben.
4.8. Bei Zahlung per Bankkarte oder anderem elektronischen Mittel gelten die EDV-Aufzeichnungen der Zahlungssysteme und von MSE als Nachweis der abgeschlossenen Transaktionen.
4.9. Jede missbräuchliche oder ungerechtfertigte Anfechtung einer Zahlung, die zur Lieferung eines Produkts oder zur Ausführung einer Dienstleistung geführt hat, kann die Haftung des Kunden begründen und zur Beitreibung der geschuldeten Beträge führen, zuzüglich etwaiger Kosten.
4.10. MSE kann Bestellungen oder Reservierungen insbesondere in folgenden Fällen ablehnen:
- es besteht der Verdacht von Bösgläubigkeit oder Betrugsabsicht;
- es besteht der Verdacht des Missbrauchs des Widerrufsrechts;
- es bestehen Verdachtsmomente für Missbrauch oder Betrug seitens eines Kunden;
- die vom Kunden angegebenen Daten erscheinen falsch, verdächtig oder unwahr;
- es scheint eine ungewöhnliche Menge bestellt worden zu sein – gegebenenfalls über mehrere Bestellungen hinweg;
- es liegt höhere Gewalt im Sinne von Artikel 10.1 vor.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jede Möglichkeit, die MSE geschuldeten Beträge mit irgendeiner Forderung zu verrechnen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Zahlung sämtlicher im Rahmen des Vertrags geschuldeter Beträge.
5.2. Rechnungen von MSE sind am Sitz von MSE zahlbar, netto 7 Tage (ab Versanddatum der Rechnung). Das Eingangsdatum der Rechnung kann keinen Aufschub der Fälligkeit rechtfertigen. Sofern nicht anders vereinbart, sind diese Rechnungen bar zahlbar, ohne Skonto oder Zahlungserleichterungen.
5.3. Jede Beanstandung einer Rechnung muss per Einschreiben innerhalb von 8 Tagen ab Versand der Rechnung erfolgen. Bei Ausbleiben einer Beanstandung innerhalb dieser Frist gilt die Rechnung als stillschweigend vom Kunden angenommen.
5.4. Aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und sofern nicht rechtzeitig ein Aufschub beantragt und von MSE ausdrücklich und schriftlich gewährt wurde, führt eine vollständige oder teilweise Nichtzahlung bei Fälligkeit eines aus dem Vertrag geschuldeten Betrags von Rechts wegen, ohne vorherige Mahnung und unbeschadet von Artikel 14, zur sofortigen Fälligkeit sämtlicher noch ausstehender, aus dem Vertrag geschuldeter Beträge, unabhängig von der vereinbarten Zahlungsweise.
5.5. Eine vollständige oder teilweise Nichtzahlung bei Fälligkeit eines aus dem Vertrag geschuldeten Betrags führt, ohne vorherige Mahnung und unbeschadet der etwaigen Anwendung von Artikel 14, zur Aussetzung der Lieferung von Waren an den Kunden.
5.6. Bei Nichtzahlung einer Rechnung bei Fälligkeit schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung einen vertraglichen Zinssatz von 1 % pro Monat sowie eine pauschale Entschädigung von 15 % mit einem Mindestbetrag von 200 Euro. Dieser Zins wird Monat für Monat ab dem Fälligkeitsdatum berechnet, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat gilt. Die Bestimmungen über Zinsen und Entschädigungen gelten unbeschadet der zwingenden Vorschriften, die auf Verbraucher anwendbar sind.
5.7. MSE behält sich bis zur vollständigen Zahlung der vom Kunden geschuldeten Beträge, einschließlich Hauptforderung und Nebenforderungen, Kosten und Steuern, ein volles und ausschließliches Eigentumsrecht an den gelieferten Waren (einschließlich Anwendungen oder Computerprogrammen) vor, das sie berechtigt, diese Waren wieder in Besitz zu nehmen, unabhängig vom Lieferdatum, wobei das Risiko des Verlusts, Diebstahls oder der Beschädigung der Waren auf den Kunden übergeht, sobald die Ware nicht mehr im Besitz von MSE ist. Für Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang gemäß dem Wirtschaftsgesetzbuch zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware physisch in Besitz nimmt.
5.8. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere diejenigen im Bereich der Informatik/IT.
5.9. Der Kunde ermächtigt MSE ausdrücklich, den Vertrag ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben.
6. Verkauf von Produkten mit Installationsservice
6.1. Bestimmte von MSE angebotene Produkte können zusammen mit einem Installationsservice verkauft werden, der je nach betroffenem Produkt verpflichtend oder optional ist.
Wenn der Kunde den während des Bestellvorgangs angebotenen Installationsservice freiwillig wählt, gilt dieser als integraler Bestandteil des Vertrags, ebenso wie ein verpflichtender Installationsservice.
In diesem Rahmen:
- wählt der Kunde während des Bestellvorgangs einen professionellen Partner-Installateur aus einer vorgeschlagenen Liste;
- wird der Preis des Produkts und des Installationspakets im Voraus festgelegt und bei der Bestellung vollständig bezahlt;
- wird der Installateur vom Kunden keinen zusätzlichen Betrag verlangen;
- wird die Ware von MSE direkt an den ausgewählten Installateur versandt;
- kontaktiert der Installateur den Kunden innerhalb von 24 bis 48 Stunden, um einen Termin zu vereinbaren;
- tritt der Installateur als Subunternehmer von MSE auf, gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen;
- arbeitet der Partner-Installateur für die materiellen Installationsarbeiten unter eigener technischer Verantwortung;
- kann MSE nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die ausschließlich aus einer fehlerhaften Installation resultieren, die dem Installateur zuzurechnen ist, außer bei eigenem Verschulden von MSE bei der Auswahl oder Koordination des Installateurs.
7. Lieferung
7.1. Lieferfristen verstehen sich als Datum der Bereitstellung in den Räumlichkeiten von MSE und werden nur unverbindlich angegeben. Etwaige Verzögerungen können in keinem Fall die Stornierung der Bestellung, die Verweigerung der Annahme der Waren oder die Nichtzahlung der Rechnung rechtfertigen und geben keinen Anlass zur Anwendung von Vertragsstrafen oder zur Zahlung einer Entschädigung durch MSE.
Diese Bestimmung gilt unbeschadet der besonderen Rechte, die Verbrauchern durch das Wirtschaftsgesetzbuch zuerkannt werden.
7.2. Etwaige Zollgebühren oder lokale Steuern gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
7.3. Der Transport, gleichgültig in welcher Form, erfolgt auf Risiko und Gefahr des Empfängers, der vor der Annahme der Waren sicherstellen muss, dass weder Beschädigungen noch Fehlmengen vorliegen, und gegebenenfalls alle zweckdienlichen Vorbehalte dem Transporteur schriftlich mitzuteilen hat, der allein verantwortlich ist. An einen Dritten gelieferte Waren erfolgen unter der vollständigen Verantwortung des Kunden. Diese Bestimmung gilt unbeschadet der Rechte, die Verbrauchern durch das Wirtschaftsgesetzbuch zuerkannt werden.
7.4. Umfasst die Bestellung einen Installationsservice, gilt die Lieferung als erfolgt, sobald das Produkt dem vom Kunden gewählten Installateur übergeben wird.
Für unternehmerische Kunden gehen die Risiken zu diesem Zeitpunkt über.
Für Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware physisch in Besitz nimmt, gemäß dem Wirtschaftsgesetzbuch.
7.5. MSE kann nicht für eine eventuelle Beschädigung des versandten Pakets oder seines Inhalts während des Transports haftbar gemacht werden, außer sofern zwingende Verbraucherschutzvorschriften etwas anderes vorsehen.
8. Vertraulichkeit
8.1. Solange Vertrauliche Informationen nicht von MSE öffentlich gemacht wurden und ohne zeitliche Begrenzung verpflichtet sich der Kunde, die Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten.
Insbesondere unterlässt der Kunde es, Vertrauliche Informationen in irgendeiner Weise an Dritte weiterzugeben, außer:
- soweit diese Weitergabe zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich ist und vorausgesetzt, dass diese Dritten sich verpflichten, an Vertraulichkeitsverpflichtungen gleichen Umfangs gebunden zu sein wie diejenigen, die in den ASB für alle so mitgeteilten Vertraulichen Informationen enthalten sind; oder
- soweit es sich um eine aufgrund der anwendbaren Vorschriften und/oder durch eine Behörde verlangte Mitteilung handelt, unter vorheriger Information von MSE, um MSE jeweils zu ermöglichen, einer solchen Mitteilung zu widersprechen, es sei denn, diese Information ist nach den anwendbaren Vorschriften nicht zulässig.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erreichung der Ziele/Bedürfnisse zu verwenden, für die er sie erhalten hat, und stellt sicher, dass sein Personal durch eine Vertraulichkeitsverpflichtung gleichen Umfangs gebunden ist wie die in dieser Bestimmung enthaltene.
8.3. Jegliche Vertrauliche Information, die der Kunde in irgendeinem Format, auf irgendeinem Träger oder in irgendeiner Form erhält (einschließlich Dokumente, E-Mails und sonstige Speichermedien), ist und bleibt Eigentum von MSE.
9. Beschwerden, Garantie und Haftungsbeschränkung
9.1. Im Rahmen der Vertragserfüllung ist MSE lediglich zu einer Mittelverpflichtung verpflichtet. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist MSE von jeglicher Haftung gegenüber dem Kunden für Schäden, direkt oder indirekt, befreit, die durch ein Verschulden seitens des Unternehmens oder seitens eines seiner Angestellten oder Praktikanten verursacht wurden. Ihre Haftung wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz begründet.
Die verkauften Produkte entsprechen spezifischen Normen und sollten daher grundsätzlich mit Fahrzeugen kompatibel sein. Daher obliegt es im Falle eines Problems, das am Fahrzeug nach der Installation eines unserer Produkte auftritt, dem Kunden nachzuweisen, dass dieses Problem nicht auf eine andere Ursache als unser Produkt zurückzuführen ist, indem er uns gegebenenfalls kontaktiert, um gemeinsam zu bestimmen, ob in seinem Fall ein gütliches kontradiktorisches Gutachten sinnvoll ist.
9.2. Die von MSE vermarkteten Geräte, insbesondere Wegfahrsperren, Geolokalisierungssysteme, elektronische Schutzsysteme oder die Anbindung an eine Alarmzentrale, dienen der Verbesserung der Fahrzeugsicherheit, stellen jedoch keine absolute Garantie gegen Diebstahl, Diebstahlversuch, Einbruch oder sonstige schädigende Handlungen dar.
Der Kunde erkennt an, dass kein Sicherheitssystem einen vollständigen Schutz garantieren kann und dass ein Gerät von einem Dritten umgangen, neutralisiert oder außer Betrieb gesetzt werden kann.
Folglich kann MSE, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens MSE, nicht haftbar gemacht werden im Falle von Diebstahl, Diebstahlversuch, Betriebsverlust, Stilllegung des Fahrzeugs, Nutzungsverlust oder sonstigen indirekten Schäden, die sich aus der Nutzung oder Fehlfunktion des Geräts ergeben.
9.3. Für Unternehmer gilt, unbeschadet des Verbrauchern innerhalb der Grenzen von Artikel 11 gewährten Widerrufsrechts: Für jede Beschwerde hat der Kunde MSE innerhalb von 8 Tagen nach Abgang der Waren aus unserem Logistikzentrum per Einschreiben zu benachrichtigen und MSE in die Lage zu versetzen, alle zweckdienlichen Feststellungen zu treffen. Der Empfang der Produkte gilt nach Ablauf dieser Frist unwiderleglich als stillschweigend durch den Kunden bestätigt. Diese Bestimmung gilt ausschließlich für unternehmerische Kunden.
9.4. Etwaige von MSE geschuldete Entschädigungen, falls ihre Haftung begründet wäre, sind auf den direkten, persönlichen und sicheren Schaden beschränkt, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglichen indirekten Schadens. In keinem Fall kann MSE für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, d. h. alle Schäden, die nicht direkt und ausschließlich aus dem haftungsbegründenden Ereignis oder Mangel resultieren, wie insbesondere Geschäftsschaden, entgangener Gewinn, Umsatzverlust, Auftragsverlust, Beeinträchtigung des Markenimages, jegliche Störung des Geschäftsbetriebs.
9.5. In keinem Fall darf eine etwaige von MSE geschuldete Entschädigung die vom Kunden für das Produkt, das der Haftung von MSE zugrunde liegt, gezahlten Beträge überschreiten, und dies innerhalb der Grenze des für die mangelhafte Ware in Rechnung gestellten Betrags.
9.6. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Vorhandensein eines kompatiblen Telekommunikationsnetzes für den Betrieb bestimmter unserer Produkte unerlässlich ist. Es obliegt dem Kunden, sich über das Vorhandensein eines solchen Netzes in dem Gebiet zu informieren, in dem er das betreffende Produkt verwenden möchte. Im Zweifel kann der Kunde sich bei MSE erkundigen.
Darüber hinaus kann MSE gegenüber dem Kunden nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die aus der Einführung eines Computervirus resultieren, der die ordnungsgemäße Funktion des Produkts beeinträchtigt, aus der Migration der Anwendung in eine andere Hardware- oder Softwareumgebung, aus Änderungen an Softwarekomponenten des Produkts durch eine andere Person als MSE, aus der Unterbrechung der Funktion des Produkts oder aus einem Defekt aufgrund des Nichtfunktionierens des Telefon- oder Internetnetzes, aus fehlerhafter Installation von Hardware, aus gesetzlichen Bestimmungen, die den Dienst oder dessen Nutzung durch den Kunden einschränken, aus Fällen höherer Gewalt im Sinne von Artikel 10.1 oder aus Zufallsereignissen wie Handlungen Dritter.
MSE lehnt jede Haftung ab, wenn eine gelieferte Ware oder ein Produkt nicht die Gesetzgebung des Lieferlandes einhält. Die Weiterentwicklung oder Abschaffung von technologischen Telekommunikationsstandards (insbesondere die Abschaltung von Technologien wie 2G oder 3G durch Betreiber) stellt keinen Mangel des Produkts dar und kann die Haftung von MSE nicht begründen.
9.7. Für unternehmerische Kunden haftet MSE nicht für die Gewährleistung für versteckte Mängel, die ihr zum Zeitpunkt des Verkaufs unbekannt waren, gemäß Artikel 1643 des Zivilgesetzbuchs.
Für Verbraucher bleibt die gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß dem Wirtschaftsgesetzbuch vollumfänglich anwendbar.
9.8. Mit Ausnahme der unter Punkt 9.8.4 vorgesehenen lebenslangen Garantie gewährleistet MSE als Wiederverkäufer nicht selbst die verkauften Produkte, übernimmt jedoch als Vermittler der Hersteller die Garantie gegen Konformitätsmängel der verkauften Waren. Die Fristen der Garantie gegen Konformitätsmängel sind wie folgt:
9.8.1. Alle bei MSE gekauften Produkte unterliegen der gesetzlichen Garantie von 2 Jahren, gewährt durch den Hersteller,
9.8.2. Meta System gewährt eine Konformitätsgarantie von 3 Jahren auf alle seine Produkte ab dem Datum Ihrer Kaufrechnung,
9.8.3. Für Produkte von Phonocar gewährt MSE eine Konformitätsgarantie von 3 Jahren ab dem Datum Ihrer Kaufrechnung,
9.8.4. Die Telematikprodukte MetaTrak und die Alarmsysteme MetaSystem erhalten von MSE eine lebenslange Konformitätsgarantie, beschränkt auf den ersten Eigentümer des Produkts.
9.9. Wird ein Mangel festgestellt, muss der Mangel zur Geltendmachung der Garantie innerhalb von 2 Monaten ab dem Tag, an dem der Kunde den Mangel festgestellt hat, schriftlich bei MSE gemeldet werden.
Achtung! Nicht von der Garantie gedeckt sind unter anderem (nicht abschließende Liste):
- Mängel, die durch falsche oder anormale Verwendung oder jede andere nicht den mit dem Produkt gelieferten Anweisungen entsprechende Verwendung verursacht werden;
- Mängel, die nach der Lieferung des Produkts an Sie durch äußere Ursachen verursacht werden.
9.10. Im Rahmen der Garantie wird MSE in ihrer Eigenschaft als Wiederverkäufer nach besten Kräften dafür sorgen, dass ein defektes Produkt so schnell wie möglich repariert oder – falls eine Reparatur nicht möglich ist – ersetzt wird, nachdem das betreffende Produkt geprüft wurde.
9.11. Die meisten Probleme lassen sich durch eine einfache Kontaktaufnahme mit unseren Diensten lösen. Wenn Sie eine Ersatzlieferung im Rahmen der Garantie in Betracht ziehen, werden Sie zunächst gebeten, uns unter helpdesk@mseurope.be zu kontaktieren, damit wir Ihnen helfen können.
Sollten wir nach diesem ersten Kontakt zu dem Schluss kommen, dass ein möglicher Austausch im Rahmen der Garantie in Betracht kommt, stellen wir Ihnen ein Formular sowie eine Garantie-Rücksendeadresse zur Verfügung, damit Sie das Produkt zurücksenden können. Die Waren müssen MSE ordnungsgemäß verpackt erreichen, um während des Transports nicht beschädigt zu werden, und reisen in jedem Fall auf Kosten und Risiko des Absenders. Sie sind ordnungsgemäß begleitet vom Kaufnachweis des Kunden (Verkaufsrechnung).
9.12. Wenn die Garantie Anwendung findet, werden die Kosten der Rücksendung der reparierten Waren von MSE getragen.
10. Höhere Gewalt
10.1. Die Haftung von MSE wird nicht begründet, wenn die Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt verhindert, eingeschränkt, gestört oder verzögert wird, definiert als jeder Umstand, der außerhalb und unabhängig vom vernünftigen Willen von MSE liegt, den MSE hinsichtlich seines Eintritts oder seiner Folgen vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte und der MSE daran hindert, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ordnungsgemäß zu erfüllen.
Als Fälle höherer Gewalt im Sinne dieser Bestimmungen gelten insbesondere (nicht abschließende Liste) Ereignisse wie Brand, Explosion, Ausfall, Unvereinbarkeit oder Weiterentwicklung von Übertragungsnetzen, Einsturz von Anlagen, Epidemie, Erdbeben, Überschwemmung, Stromausfall, Krieg, Embargo, Gesetz, Anordnung, Aufforderung oder Anforderung einer Regierung, Streik oder Boykott.
10.2. MSE haftet nicht für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung oder die vollständige oder teilweise Aussetzung der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen, wenn sie nachweist, dass die Last der Erfüllung dieser Verpflichtung durch das Eintreten eines unvorhersehbaren und von ihrem Willen unabhängigen Ereignisses verschärft wird und von dem vernünftigerweise nicht erwartet werden konnte, dass sie es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berücksichtigt.
10.3. Mengen, die zum Zeitpunkt des Eintritts eines Falls höherer Gewalt im Sinne von Artikel 10.1 oder eines unvorhersehbaren Ereignisses im Sinne von Artikel 10.2 lieferbereit sind, müssen vom Kunden angenommen werden.
10.4. Dauert das Ereignis höherer Gewalt im Sinne von Artikel 10.1 länger als zwei (2) Monate an, kann jede Partei den Vertrag per E-Mail kündigen, ohne dass dies der anderen Partei das Recht gibt, irgendeine Entschädigung zu verlangen.
11. Modalitäten zur Ausübung des Widerrufsrechts – Nur für Verbraucher anwendbar
11.1. Gemäß den Artikeln VI.47 ff. des Wirtschaftsgesetzbuches verfügt der Verbraucher über eine Frist von vierzehn (14) Kalendertagen ab Inbesitznahme der Ware, um sein Widerrufsrecht auszuüben, ohne seine Entscheidung begründen zu müssen.
11.2. Der Widerruf muss MSE vor Ablauf der gesetzlichen Frist durch eine eindeutige Erklärung mitgeteilt werden.
Das Produkt muss innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dieser Mitteilung an die von MSE speziell mitgeteilte Adresse zurückgesandt werden.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher.
MSE kann die Erstattung bis zum tatsächlichen Erhalt des Produkts oder bis zum Erhalt eines Versandnachweises zurückhalten.
11.3. Der Verbraucher darf das Produkt nur in dem Umfang handhaben, der strikt notwendig ist, um dessen Art, Eigenschaften und ordnungsgemäße Funktion zu prüfen.
Das Produkt muss vollständig zurückgesandt werden, mit sämtlichem Zubehör, Anleitungen und Verpackungselementen.
Das Öffnen der Außenverpackung schließt das Widerrufsrecht für sich genommen nicht aus.
Als Handlungen, die über eine bloße Prüfung hinausgehen, gelten:
- das Öffnen versiegelter Zubehörbeutel, wenn deren Inhalt ohne Öffnen sichtbar ist;
- das Entfernen von Befestigungen, inneren Siegeln oder ursprünglichen Haltevorrichtungen;
- das Schneiden, Verändern, Vorbereiten oder Ausrollen der Verkabelung;
- die Verwendung von Klebstoffen, Befestigungen oder Elementen, die für die Installation bestimmt sind;
- jeder Installationsversuch, auch teilweise.
Wenn diese Handlungen das Produkt für den Wiederverkauf als neu ungeeignet machen, kann MSE die Erstattung im Umfang der tatsächlich erlittenen Wertminderung reduzieren, bis hin zum vollen Wert des Produkts, wenn dieses nicht mehr als neues Produkt weiterverkauft werden kann.
Das Vorhandensein von Gebrauchsspuren oder Veränderungen schließt das Widerrufsrecht nicht aus, kann jedoch zu einer verhältnismäßigen Reduzierung der Erstattung führen.
11.4. Das Widerrufsrecht gilt nicht:
- für Produkte, die tatsächlich installiert wurden oder bei denen ein Installationsversuch unternommen wurde, der eine Rückversetzung in den ursprünglichen Zustand unmöglich macht;
- für Produkte, die mit einem Installationsservice verkauft wurden, verpflichtend oder optional gewählt, sobald die Ausführung des Installationsservices mit Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat;
- für Telematikdienste oder Abonnements, deren effektive Aktivierung erfolgt ist, insbesondere bei der ersten Kommunikation des Geräts, unabhängig davon, ob diese Aktivierung durch den Kunden oder durch den Installateur in dessen Auftrag erfolgt;
- für Produkte, deren Seriennummer oder eindeutige Kennung einem Servicevertrag zugeordnet wurde, wenn diese Zuordnung MSE endgültig gegenüber einem Dritten bindet oder eine technische Intervention zur Aufhebung erfordert.
Im Falle eines Widerrufs vor Installation oder Aktivierung kann MSE angemessene technische Kosten einbehalten, die den für Deaktivierung und Wiederherstellung erforderlichen Maßnahmen entsprechen.
Sobald eine Installation durchgeführt und/oder ein Dienst aktiviert wurde, kann das Produkt nicht mehr zurückgegeben oder erstattet werden.
11.5. Die Beweislast für seine Widerrufsentscheidung liegt beim Verbraucher.
11.6. Die in diesem Artikel vorgesehenen Ausschlüsse und Beschränkungen werden dem Verbraucher vor Bestätigung der Bestellung zur Kenntnis gebracht, insbesondere über die im Warenkorb und auf dem Bestellformular angegebenen Informationen.
12. Beschwerden / Garantie / Rücksendungen
12.1. Jede Rücksendeanfrage für ein defektes oder nicht konformes Produkt setzt eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem technischen Support von Mobile Systems Europe SRL voraus, über das auf der Website verfügbare Formular.
12.2. Keine Rücksendung wird ohne vorherige Genehmigung, Rücksendeanweisungen und Mitteilung einer spezifischen Rücksendeadresse akzeptiert, die von der üblichen Postadresse von Mobile Systems Europe SRL abweicht.
12.3. Die detaillierten Modalitäten in Bezug auf das Widerrufsrecht, Rücksendungen außerhalb des Widerrufsrechts sowie Rücksendungen für defekte oder nicht konforme Produkte sind auf der Seite „Rückgabepolitik und Widerrufsrecht“ beschrieben, abrufbar auf der Website von Mobile Systems Europe SRL: https://mseurope.be/politique-de-retour-et-droit-de-retractation/
13. Verarbeitung personenbezogener Daten
13.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch MSE wird – in bestimmten Fällen – in der Datenschutzrichtlinie von MSE erläutert, die den ASB beigefügt ist. Die Datenschutzrichtlinie von MSE ist integraler Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Kunden und MSE.
13.2. Der Kunde bleibt verantwortlich für seine Verpflichtungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679. Je nach Umständen kann der Kunde als Verantwortlicher für die Daten von Nutzern/Kontaktpersonen sowie für Geolokalisierungsdaten angesehen werden. Insbesondere wenn der Kunde einen Tracker an einem Fahrzeug installieren lässt und die Dienste zugunsten eines Nutzers/einer Kontaktperson abschließt, ist der Kunde dafür verantwortlich, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen und insbesondere – falls anwendbar – die Einwilligung der betroffenen Person.
14. Geistiges Eigentum
Die Texte, Namen, Logos, Layouts, Illustrationen und sonstigen Elemente in Bezug auf die Dienste, die auf der Website/in der kommerziellen Dokumentation von MSE erscheinen, sind durch alle anwendbaren Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Alle diese Elemente sind Eigentum von MSE und/oder eines Dritten, von dem MSE die erforderlichen Genehmigungen erhalten hat. Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung, gleich durch welches Verfahren, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MSE ist unzulässig und stellt eine Verletzung dar, die zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann. Entsprechende Anfragen sind per E-Mail an MSE zu richten: info@mseurope.be.
15. Beschwerden und außergerichtliche Streitbeilegung
15.1. Für etwaige Beschwerden kann der Kunde sich an den Kundendienst von MSE wenden (Telefon: +32 (0)2 223 08 63 // E-Mail: info@mseurope.be / Betriebsadresse: Chaussée de Bruxelles 135A bte 3, B-1310 La Hulpe (Belgien).
15.2. Hat der Verbraucher bereits versucht, den Streit direkt mit MSE beizulegen, ohne eine Lösung zu erreichen, kann er den Streit oder eine Beschwerde dem unabhängigen Dienst der VoG „Service de Médiation pour le Consommateur“ (KBO 0553.755.479) vorlegen, Boulevard du Roi Albert II 8 Bte 1 – 1000 Brüssel (Tel.: 02/702.52.20 / Fax.: 02/808.71.29 / Mail: contact@mediationconsommateur.be / https://www.mediationconsommateur.be/fr).
15.3. Bei Beschwerden über einen online geschlossenen Vertrag (falls anwendbar) kann der Verbraucher sich auch an die auf europäischer Ebene entwickelte Online Dispute Resolution Platform wenden, um zu versuchen, den Streit mit MSE außergerichtlich zu lösen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
16. Ausdrückliche Auflösungsklausel
16.1. MSE ist berechtigt, den Vertrag zu beenden, ohne die gerichtliche Auflösung beantragen zu müssen, ohne vorherige Mahnung und ohne Entschädigung an den Kunden, in folgenden Fällen: (i) wenn der Kunde eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag (ordnungsgemäß und fristgerecht) nicht erfüllt, trotz einer Mahnung, die ihm eine Frist von 7 Kalendertagen zur Behebung einräumt; (ii) bei Zahlungseinstellung, Einleitung eines Insolvenz-/Konkursverfahrens oder Konkurs des Kunden; (iii) bei Liquidation oder Einstellung der Tätigkeiten des Kunden; (iv) bei Wechsel der Kontrolle über den Kunden (juristische Person); (v) wenn ein Teil oder das gesamte Vermögen des Kunden gepfändet wird; (vi) wenn MSE ernsthafte Gründe hat, an der Fähigkeit des Kunden zu zweifeln, seine Verpflichtungen zu erfüllen; (vii) wenn der Kunde diese allgemeinen Bedingungen nicht einhält; (viii) wenn der Kunde die Anweisungen zur Nutzung der auf der Serverplattform von MSE gehosteten Anwendungen nicht beachtet; (ix) wenn der Kunde von den Servern von MSE aus eine Tätigkeit ausübt, die die zivil- oder strafrechtliche Haftung des Unternehmens auslösen oder die Rechte eines Dritten beeinträchtigen könnte; (x) wenn der Kunde auf den Servern von MSE Inhalte hostet, die die zivil- oder strafrechtliche Haftung des Unternehmens auslösen oder die Rechte eines Dritten beeinträchtigen könnten; (xi) wenn der Kunde die im Angebot erwähnte Anzahlung nicht zahlt; oder (xii) wenn die Erfüllung einer Verpflichtung des Unternehmens länger als 7 Kalendertage durch höhere Gewalt im Sinne von Artikel 10.1 oder durch ein unvorhersehbares Ereignis im Sinne von Artikel 10.2 verhindert, eingeschränkt oder gestört ist.
16.2. Im Falle der Anwendung von Artikel 16.1 oder einer gerichtlichen Auflösung des Vertrags ist MSE berechtigt, die Rückgabe der bereits gelieferten, aber nicht bezahlten Waren zu verlangen.
16.3. Im Falle der Anwendung von Artikel 16.1 oder einer gerichtlichen Auflösung des Vertrags schuldet der Kunde MSE eine Entschädigung für Kosten, Zinsen und erlittenen Schaden. Diese Entschädigung besteht nach Wahl von MSE entweder aus einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 25 % des Betrags der laufenden Bestellungen zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung oder aus einer Entschädigung in Höhe der Kosten für die Behebung des gesamten von MSE erlittenen Schadens.
16.4. Der Kunde genehmigt die Verrechnung durch MSE zwischen den vom Kunden bereits geleisteten Beträgen und den in Artikel 16.3 genannten Entschädigungen.
16.5. Sämtliche Forderungen von MSE gegenüber dem Kunden werden von Rechts wegen sofort fällig, sobald MSE den Vertrag gemäß Artikel 16.1 beendet.
17. Vertragsänderung – Nichtigkeit einer Klausel
17.1. Eine abweichende oder ergänzende Klausel zu diesen AVB ist MSE nur entgegenhaltbar, wenn MSE sie schriftlich bestätigt und nur für den Vertrag, für den sie genehmigt wurde. Für andere Verträge bleiben diese Verkaufsbedingungen anwendbar.
17.2. Die Nichtigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, insbesondere aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder infolge einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, führt nicht zur Nichtigkeit der übrigen Klauseln, die ihre volle Wirkung und Tragweite behalten.
Wird eine Bestimmung dieser AVB für nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt, vereinbaren die Parteien, dass die übrigen Bestimmungen dieser AVB fortbestehen, es sei denn, die ungültige Bestimmung ist wesentlich und die AVB können nicht in gutem Glauben geändert werden, um das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten der Parteien zu wahren oder wiederherzustellen. Die Parteien verpflichten sich, in gutem Glauben zu verhandeln, um die für nichtig erklärte Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem Geist der aufgehobenen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
18. Beweis
Zwischen den Parteien können Interaktionen, Netzwerkoperationen, elektronische Kommunikation, Verbindungen und andere elektronische Handlungen durch Logdateien, E-Mails und Transaktionsdateien bewiesen werden, die von MSE auf elektronischen Datenträgern aufbewahrt werden können. Der Kunde erkennt die Beweiskraft dieser Daten an. Diese Beweismöglichkeit hindert die Parteien nicht daran, jedes andere gesetzlich zulässige Beweismittel zu verwenden.
19. Auslegung
Im Falle von Zweifeln hinsichtlich der Auslegung dieser AVB hat die französische Version Vorrang vor anderssprachigen Versionen.
20. Anwendbares Recht und zuständige Gerichte
20.1. Diese AVB sowie der Abschluss, die Durchführung und die Auslegung des Vertrags unterliegen belgischem Recht.
20.2. Jeder Streit bezüglich ihres Abschlusses, ihrer Auslegung oder Durchführung fällt in die Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Wallonisch-Brabant und gegebenenfalls des Friedensgerichts des ersten Kantons Wavre, unbeschadet zwingender Bestimmungen, die auf Verbraucher aufgrund des Unionsrechts und des anwendbaren nationalen Rechts Anwendung finden.